Woltwiesche. Am 2. Dezember schlug eine Gruppe von vier Jugendlichen zwei Männer brutal zusammen (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat nun Anklage gegen zwei zur Tatzeit 18-Jährige, sowie einen 17- und 21-Jährigen zur Jugendkammer des Landgerichts Hildesheim erhoben. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervor.
Den jungen Männern aus Salzgitter wird gemeinschaftlicher versuchter Totschlag in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind sie dringend verdächtig, in den frühen Morgenstunden des 2. Dezember in Lengede/Woltwiesche gemeinsam zwei 29-und 39-jährige Männer durch wuchtige Tritte gegen Kopf und Körper sowie Schläge mit einer Flasche lebensbedrohlich verletzt und dabei mögliche tödliche Verletzungen der Männer in Kauf genommen zu haben.
Die Angeschuldigten sollen gemeinsam mit zwei 16- und 19-jährigen Mädchen im Garten eines 17-Jährigen gefeiert und erhebliche Mengen Alkohol konsumiert haben. Gegen 3.50 Uhr sollen die ebenfalls erheblich alkoholisierten 29-und 39-jährigen Zeugen gemeinsam mit einem 29-jährigen Freund auf dem Heimweg das Grundstück passiert haben und aus nichtigem Anlass auf der Straße mit einem der 18-jährigen Angeschuldigten in Streit geraten sein. Während sich die drei anderen Angeschuldigten in den Streit mit den ihnen unbekannten Männern eingemischt haben sollen, soll sich der Begleiter der späteren Geschädigten dem Geschehen durch Flucht entzogen haben.
Wodkaflasche und Pistolengriff als Waffe gebraucht
Die Angeschuldigten sollen nunmehr zunächst den 29-jährigen Zeugen gemeinsam durch Schläge zu Boden gebracht und ihm dort wuchtige Tritte gegen den Kopf und in das Gesicht versetzt haben, während der 39-jährige erheblich alkoholisierte Zeuge daneben gestanden haben soll. Einer der 18-jährigen Angeschuldigten soll sodann versucht haben, eine leere Wodkaflasche auf dem Kopf des am Boden Liegenden zu zertrümmern. Weil ihm dies nicht gelungen sei, soll er die Flasche an den 21-jährigen Angeschuldigten weitergereicht haben, der damit ebenfalls auf den Kopf des Zeugen eingeschlagen und die Flasche sodann an seinen Bruder, den anderen 18-jährigen Angeschuldigten übergeben haben soll, der die Flasche schließlich auf dem Kopf des Zeugen zertrümmert habe.
Der 21-jährige Angeschuldigte soll zudem mit dem Griff einer Pistole mehrfach gegen den Kopf des am Boden Liegenden geschlagen haben. Bei diesen zahllosen Schlägen und Tritten sollen die Angeschuldigten mögliche tödliche Verletzungen des Zeugen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Zu diesem Zeitpunkt sollen sich die 16- und 19-jährigen Mädchen eingemischt und dem Zeugen geholfen haben, so dass die Angeschuldigten von ihm abgelassen haben sollen und er sich einige Meter weiter schleppen konnte, kurz darauf aber bewusstlos zusammengebrochen sein soll.
Mögliche tödliche Verletzungen in Kauf genommen
Nunmehr sollen sich die vier Angeschuldigten dem 39-jährigen Zeugen zugewandt und auch diesen durch Schläge und Tritte zu Boden gebracht und dort mit zahlreichen stampfenden Tritten auf seinen Kopf eingewirkt haben, auch als er bereits bewegungs- und bewusstlos am Boden lag, und mögliche tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben. Letztlich sollen sie ihr leblos wirkendes Opfer in einen neben dem Tatort befindlichen Graben gestoßen haben. Der 29-Jährige erlitt eine Schädelprellung und multiple Kopfplatzwunden, die genäht werden mussten, sowie diverse weitere Hämatome, der 39-jährige Zeuge trug ein subdurales Hämatom, eine Schädelkalottenfraktur, eine Fraktur der Orbitawand, multiple Frakturen der Kiefernhöhle beidseits sowie eine beidseitige Nasenbeinstückfraktur davon.
Die Angeschuldigten sollen sich sodann auf den Heimweg gemacht haben. Sie wurden am 3. Dezember vorläufig festgenommen und befinden sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft, wobei der Haftbefehl gegen den zur Tatzeit 17-jährigen Angeschuldigten am 17. Januar gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Inzwischen haben alle Angeschuldigten eingeräumt, an dem Geschehen beteiligt gewesen zu sein. Sie bestreiten jedoch eine Tötungsabsicht und behaupten eine erhebliche Alkoholisierung und daraus resultierende Erinnerungslücken.
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