Region. Wer ein Führungszeugnis benötigt, beispielsweise für ein Ehrenamt oder einen pädagogischen Beruf, erhält dieses derzeit noch auf dem Postweg auf Papier. Künftig soll dieser Vorgang aber digital werden. Das hat sich das Bundesjustizministerium vorgenommen.
Das Führungszeugnis, das auch als „polizeiliches Führungszeugnis“ bekannt ist, sollte wünschenswerterweise keine Einträge enthalten. Denn es hält fest, ob jemand vorbestraft ist. Daher wird es für unterschiedliche Tätigkeiten eingefordert. Bislang können angehende Jugendfußball-Trainer oder Erzieher die Urkunde zwar seit 2014 über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragen, müssen dann aber abwarten, bis ihnen das Schriftstück zugeschickt wird. In einem Papier des Bundesjustizministeriums, das regionalHeute.de vorliegt, und über das das Bundeskabinett in dieser Woche entscheiden soll, heißt es: "Diese Form genügt nicht mehr den Erwartungen an eine moderne und digital verfügbare Justizverwaltungsleistung."
Digitales Führungszeugnis: einfacher und schneller
In einem Gesetzentwurf des Ministeriums heißt es daher, der Gesetzgeber sehe ein digitales Führungszeugnis für private Zwecke vor, das in moderner und bürgerfreundlicher Form vorliegen soll. Das Verfahren für Bürger werde dadurch deutlich vereinfacht und beschleunigt, heißt es dort weiter.
Entlastung für die Verwaltung ergebe sich daraus ebenfalls. Diese bearbeite rund 5 Millionen Führungszeugnisse pro Jahr. Das entspreche 20.000 Exemplaren pro Arbeitstag. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde handele es sich laut Justizministerium um die am häufigsten von Bürgern in Anspruch genommene Justizverwaltungsleistung des Bundes.
Künftig soll das Führungszeugnis demnach über das BundID-Konto als PDF erhältlich sein. Ein QR-Code werde dabei die Echtheit überprüfbar machen.
Der Gesetzesentwurf liegt vor, die politischen Entscheidungen müssen noch fallen. Das Ministerium bereitet die Einführung des digitalen Führungszeugnisses aber bereits vor. Ziel sei es, noch in diesem Jahr mit dem neuen Ablauf zu starten, heißt es aus dem Ministerium.
Das Vorhaben beziehe sich nur auf Führungszeugnisse für private Zwecke, schließlich könnten Führungszeugnisse für Behörden bereits jetzt von der Registerbehörde an die jeweilige andere Behörde übermittelt werden.
Gleichzeitig solle es künftig auch weiterhin möglich sein, das Führungszeugnis auf dem althergebrachten Weg zu beantragen und zu erhalten: dann als Dokument auf grünem Papier.

