Deutschland. Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn hat am heutigen Freitag eine Verordnung verkündet, nach der alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf "mindestens" einen kostenlosen Schnelltest pro Woche haben. Die ersten Angebote können demnach in der nächsten Woche starten. Spahn begründete den Schritt gegenüber der dpa damit, dass es in der aktuellen Situation sinnvoller sei, auch Geimpfte zu testen, als eine Impfpflicht einzuführen.
Das Angebot gilt laut der Verordnung für alle Personen, die keine Symptome haben. Impf- oder Genesenenstatus sind daher irrelevant. Anders als vorher schränkt die Verordnung aber deutlich ein, wer Teststellen betreiben darf. Hintergrund sind Betrugsfälle, in denen Teststellen etliche nicht durchgeführte Tests abgerechnet hatten. Künftig sind nur noch Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren zuständig, hinzu kommen Ärzte, Apotheken, Labore, sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen, Sanitätshäuser und Drogerien. Ebenso dürfen die von den Ländern beauftragten externen Dienstleister ihre Arbeit fortsetzen.
Soviel zahlt der Bund
Testwillige müssen einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Damit erübrigt sich auch die offene Frage nach der sperrigen Formulierung über "mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche" - nachvollzogen wird die Zahl der absolvierten Tests nicht. Die Möglichkeit von kostenlosen "Bürgertestungen" war erst am 11. Oktober ausgelaufen. Der Bund rechnet nach der Wiedereinführung mit Kosten von bis zu 11,5 Millionen Euro pro einer Million Testungen.
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