Allgemeine Testpflicht für Besucher im Klinikum

Die Tests sind für die Besucher kostenlos.

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(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Ab dem kommenden Montag, 15. November 2021, gilt im Städtischen Klinikum wieder die generelle Testpflicht für alle Besucher des Hauses. Das Klinikum folgt damit den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, welche auch als Grundlage der nationalen Teststrategie dienen. Dies teilt das städtische Klinikum in einer Pressemitteilung mit.



„Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Inzidenzen in der Region haben wir uns dazu entschieden, unsere Testfrequenz wieder zu erhöhen. Dies dient sowohl dem Schutz unserer Patienten als auch unserer Mitarbeitenden“, berichtet Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums. Ab dem 15. November werde jeder Besucher auf das Coronavirus getestet, auch bereits vollständig geimpfte und genesene Personen. Einzige Ausnahme bildet die Vorlage eines tagesaktuellen (Kalendertag) negativen Tests durch ein anerkanntes Testzentrum. Wie im Rest von Wolfenbüttel, sind die Schnelltests auch im Klinikum Wolfenbüttel wieder kostenlos, wie Klinikumssprecher Marian Hackert auf Nachfrage bestätigt.

In der Zeit von 14:30 bis 18 Uhr dürfe weiterhin jeder Patient ab dem Aufnahmetag maximal einen Besucher gleichzeitig empfangen. Bei einem Besucherwechsel müsse derjenige, der das Klinikum verlässt, aktiv am Einlass Bescheid geben. Nur so könne der nächste Besucher zum Angehörigen vorgelassen werden.

Wartezeiten möglich


„Aufgrund der Testungen sind Wartezeiten im Eingangsbereich unseres Klinikums leider nicht auszuschließen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Region daher, ihren Besuch nicht generell Punkt 14:30 Uhr einzuplanen. Nur so können lange Warteschlangen vermieden werden. Die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests aus einem anerkannten Testzentrum beschleunigt den Zutritt erheblich“, so Burghardt. Im Sinne der Patienten wäre es darüber hinaus wünschenswert, wenn der Besuchszeitraum auf eine Stunde begrenzt würde. Eine telefonische Anmeldung ist hingegen nicht mehr erforderlich.

Kontaktdaten werden weiterhin erfasst


Das Team des Klinikums sei auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Kontaktdaten eines jeden Besuchers zu erfassen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, stehe ein Besucherformular zum Herunterladen auf der Homepage des Krankenhauses bereit (www.klinikum-wolfenbuettel.de). Das Formular können die Bürgerinnen und Bürger dann einfach ausgefüllt zum Besuch mitbringen. Zusätzlich müssten auch die mitgebrachten Testnachweise auf ihre Korrektheit hin überprüft werden.

Weiter bleibe es bei Besuchen dringend notwendig, sich an die geltenden Abstandsregelungen, das durchgängige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes – auch im Patientenzimmer - sowie die Hust- und Niesetikette und das regelmäßige Händewaschen und Lüften zu halten. Auch eine vollständige Impfung rechtfertige keine Ausnahme.


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