Schon über 17.000 illegale Aufkleber in diesem Jahr

Stadt und Polizei wollen verstärkt gegen Aufkleber, Graffiti und andere Schmierereien vorgehen. Besonders auffällig seien politische Hassbotschaften rund um den Frankfurter Platz.

Auch Fußballfans nutzen gerne den öffentlichen Raum für ihre Botschaften. Archivbild
Auch Fußballfans nutzen gerne den öffentlichen Raum für ihre Botschaften. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Aufkleber, Graffiti und andere Schmierereien, aber auch wilde Plakatierungen stören das Stadtbild teils erheblich und sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden, insbesondere wenn diese Hassbotschaften enthalten oder extremistische Symbole nutzen. Derzeit ist generell eine Zunahme festzustellen, insbesondere bei Aufklebern. Wie die Stadt Braunschweig in einerPressemitteilung berichtet, wollen Stadtverwaltung und Polizei verstärkt dagegen vorgehen.


"Für die Stadtgesellschaft ist nicht hinnehmbar, dass auf diesem Wege immer wieder versucht wird extremistische und hetzerische Botschaften zu verbreiten", betont Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum. Um noch schneller und gezielter dagegen vorgehen zu können, wird die Stadt ihr bisheriges Verfahren weiter verbessern, gleichzeitig aber auch die Mittel des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts konsequent nutzen."
Zuständig sind zunächst die Eigentümer der jeweiligen Anlage, Aufkleber oder Beschriftungen zu entfernen, etwa an Haltestellen oder Stromverteilerkästen. "Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das im Detail aber weder bekannt noch immer nachvollziehbar. Die Stadt hat deshalb eine zusätzliche Rubrik im Mängelmelder auf der Internetseite der Stadt und eine spezielle E-Mail Adresse aufkleber.graffiti@braunschweig.de eingerichtet, an die Aufkleber oder Schmierereien, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Fläche gemeldet werden können."

125 politische Aufkleber im Bereich des Frankfurter Platzes


Extremistische Inhalte im öffentlichen Bereich werden von der Stadt über das Projekt "Unser sauberes Braunschweig" und die VHS Arbeit und Beruf GmbH unverzüglich entfernt. Alle anderen Störungen werden zeitnah an die jeweiligen verantwortlichen Stellen mit der Bitte um schnelle Beseitigung weitergegeben. "Die Erfahrungen zeigen, dass dort wo extremistische Aufkleber auftauchen, sehr schnell auch andere ihre Botschaften verkünden wollen", sagt Dr. Kornblum. "Der Frankfurter Platz ist hierfür aktuell ein Beispiel, wo regelmäßig Versammlungen von Gruppierungen stattfinden, die hier ihre unerwünschten Botschaften hinterlassen und das friedliche Zusammenleben nachhaltig stören."
In den vergangenen Wochen sind in Braunschweig etwa 125 politische Aufkleber im Bereich des Frankfurter Platzes entfernt worden. Insgesamt waren es in Braunschweig in diesem Jahr bislang über 17.000 Aufkleber aller Art.

Beschwerden und Meldungen können selbstverständlich wie bisher auch über das Bürgertelefon mitgeteilt werden. Stellen Polizei oder der städtische Zentrale Ordnungsdient Verunreinigungen vor Ort im öffentlichen Raum fest, werden diese dokumentiert und ihre Entfernung veranlasst. Private Eigentümer finden Unterstützung beim Verein gegen Graffiti-Schäden Braunschweig e. V. "Graffiti-Ex". Er kümmert sich um die Beseitigung von Schmierereien an den Hausfassaden seiner Mitglieder.

Auch Freiheitsstrafen können drohen


Uwe Lietzau, Leiter der Polizeiinspektion Braunschweig: "Das illegale Kleben von Aufklebern sowie das Aufbringen von Schriftzügen und Graffitis stellen häufig Ordnungswidrigkeiten und Straftaten dar, die von der Polizei verfolgt werden." Das unerlaubte Bekleben, Beschreiben oder Beschmieren von Gebäuden, Einfriedungen, Bänken, Verteilerschränken, Abfall- und Wertstoffbehältern, Fahrgastwartehäuschen und Ähnliches stellt einen Verstoß gegen die städtische Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus erfüllt es häufig den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Werden dabei Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, kann dies als Straftat nach § 86 a StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Abfall Polizei