Schüler in Szenario B: Eltern haben Entschädigungsanspruch

Eltern mit Kindern im "Szenario B" (getrennte Klassen) können finanzielle Ansprüche gegenüber dem Land geltend machen, wenn sie Ihre Kinder für die Zeit der Heimbeschulung selbst betreuen müssen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Eltern mit Kindern auf Schulen im Szenario B können Verdienstausfall geltend machen. Das gab Staatssekretär Heiger Scholz am heutigen Dienstag in der Landespressekonferenz bekannt. Betroffene Eltern von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren können einen entsprechenden Antrag an ihr zuständiges Gesundheitsamt richten.


"Szenario B führt faktisch zu einem Betretungsverbot für die Schüler, die an einem bestimmten Tag eben nicht im Präsenzunterricht beschult werden. Es findet kein Unterricht statt. Daraus ergibt sich ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz", erklärte Heiger Scholz in der Landespressekonferenz. Noch in der vergangenen Woche hatte das Sozialministerium Ausfallzahlungen abgelehnt. Die Erstattungen gelten Scholz zufolge auch rückwirkend. "Da wir ja hier eine Rechtsauslegung gemacht haben, gilt das Recht ja immer vor sich hin!", erklärt Scholz auf die Frage einer Journalistin.

Erwerbstätigen Eltern steht eine (anteilige) Erstattung ihres Verdienstausfalles demnach gemessen an den Tagen der Heimbeschulung für eine Dauer von sechs Wochen in voller Höhe ihres Gehaltes zu. Ab der siebten Woche wird die Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gewährt, im allgemeinen 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Das Krankengeld ist dabei auf einen Höchstbetrag von 109,38 Euro pro Tag begrenzt.

In Niedersachsen entscheidet der Ort des Arbeitsplatzes über die Zuständigkeit. Selbstständige stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die entsprechenden Anträge können über die Plattform ifsg-online.de gestellt werden.


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