Schülerbeförderung: Wer fährt wo gratis?

Vielerorts müssen die Schüler nach der 10. Klasse auf das Schülerticket zurückgreifen. Doch es gibt auch eine Ausnahme.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Nach Abschluss der 10. Klasse haben Schüler in vielen Kommunen kein Recht mehr auf Schülerbeförderung. So unter anderem auch in Salzgitter (regionalHeute.de berichtete). Ab diesem Zeitpunkt müssen Schüler selbst für die Kosten ihrer Beförderung aufkommen. Als "nicht familienfreundlich" wurde dies von einer Mutter auf Facebook betitelt. Doch geht es auch anders? regionalHeute.de fragte in Städten und Landkreisen nach.


Braunschweig: Für 15 Euro durch das Stadtgebiet


Schüler, die in Braunschweig zur Schule gehen und eine allgemeinbildende Schule in den Klassen 1 bis 10 besuchen, haben, ebenso wie in Salzgitter, Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. Zusätzlich zu den Klassen 1 bis 10 haben die 11. und 12. Klassen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen sowie bestimmte Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschulen und der Berufsfachschule einen Rechtsanspruch auf Beförderung. Dabei gelte der Rechtsanspruch hier grundsätzlich bei einer Entfernung ab zwei Kilometern zum Schulort, wie die Stadt Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet. Zudem hätten Schüler, die nicht unter den Rechtsanspruch fallen, hier die Möglichkeit eine Schülermonatskarte für 15 Euro für das Stadtgebiet Braunschweig zu erwerben. Eine regionale Schülerkarte gebe es für 30 Euro.

Bei der Schülerbeförderung handele es sich jenseits des Rechtsanspruches um eine freiwillige Leistung, die zu einer erheblichen Belastung des städtischen Haushalts führen würde. Eine Ausdehnung der kostenlosen Schülerbeförderung sei aus Sicht der Stadtverwaltung nicht verhältnisgemäß.

Wolfsburg: Schülerticket entlastet


In Wolfsburg können die schulpflichtigen Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Wolfsburg haben, eine kostenlose Buskarte erhalten. Diese sogenannte Sammel-Schülerzeitkarte bekommen Schüler der Klassen 1 bis 6, wenn diese mehr als 2.000 Meter von der Schule entfernt wohnen. Dieselbe Regelung trifft auf Schüler zu, die die Klassen 7 bis 10 besuchen und in einer Entfernung von mehr als 3.000 Metern wohnen. In diese Kategorie fallen auch Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufseinstiegsklassen sowie ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss-die Klasse I von Berufsfachschulen.

Schüler, Auszubildende, Studierende ohne Semesterticket, Praktikanten, FSJ- und FÖJ-ler (Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr) haben darüber hinaus bis zum Alter von 25 Jahren seit August dieses Jahres die Möglichkeit das verbundweite Schüler-Monatsticket für 30 Euro zu kaufen, wie die Stadt Wolfsburg mitteilt. Das Ticket könne von den Schülern als Jahreskarte abonniert oder monatlich an den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen erworben werden. Dies würde die Schüler massiv entlasten, da das bisherige Schüler-Monatsticket je nach Preisstufe zwischen 50 bis 118 Euro im Monat gekostet habe, so die Stadt weiter.

Eine Ausweitung der Kostenübernahme für die Schülerbeförderung über den 10. Jahrgang hinaus würde nach dem derzeitigen Modell eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung für die Kommune darstellen.

Ausweitung mit hohen Kosten verbunden


Auch in den Landkreisen Helmstedt, Goslar und Peine sieht der Anspruch auf Schülerbeförderung lediglich die Klassenstufen 1 bis 10 vor. Schüler der weiteren Jahrgänge müssen hier ebenfalls auf das 30-Euro-Schülerticket zurückgreifen.

Vollzeitschüler des Sekundarbereichs II, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben im Landkreis Helmstedt darüber hinaus Anspruch auf anteilige Erstattung dieser Kosten, wenn das Jahresnettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, so der Landkreis.

Eine Ausweitung der Schülerbeförderung sei für den Landkreis Goslar zwar durchaus denkbar, eine Umsetzung müsse jedoch durch eine Änderung des Schulgesetzes durch die niedersächsische Landesregierung oder eine politische Beschlussfassung durch den Goslarer Kreistag zur Erbringung einer freiwilligen Leistung für die Beförderung der Schüler ab der Klassenstufe 11 umgesetzt werden. Die notwendige Eigenfinanzierung durch den Landkreis Goslar, im Falle einer Beschlussfassung durch den zuständigen Kreistag, müsse dann in einer Höhe von rund einer Million Euro gesehen werden.

Wolfenbüttel - Eine Ausnahme


Im Landkreis Wolfenbüttel haben Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen, Schüler mit geistigen Behinderungen der Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie Jugendliche im Berufsgrundbildungsjahr, im Berufsvorbereitungsjahr sowie in Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realabschluss Anspruch auf Schülerbeförderung.

Darüber hinaus beschloss der Kreistag im Jahr 2012 die kostenlose Schülerbeförderung auf den Sekundarbereich II auszudehnen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Einen Anspruch hierauf gebe es nicht, wie der Landkreis auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet.

Der Landkreis Gifhorn äußerte sich auf unsere Anfrage zu der Schülerbeförderung bisher nicht.


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