Schulausfälle im Winter: Landkreise entscheiden

von


Im Winter kann es zu Schulausfällen kommen. Entscheiden muss das der  jeweilige Landkreis. Symbolfoto: Alexander Panknin
Im Winter kann es zu Schulausfällen kommen. Entscheiden muss das der jeweilige Landkreis. Symbolfoto: Alexander Panknin

Region. Der Winter naht mit großen Schritten. In den vergangenen Tagen gab es auch in unserer Region schon die ersten Schneeflocken und rutschigen Straßen. Wenn erst einmal die Straßen richtig vereist und verschneit sind, kann es auch zu Schulausfällen kommen. Hier entscheiden aber die Landkreise, wann der Unterricht ausfällt, teilt die Landesschulbehörde mit.


Es kann kurzfristig zu Schulausfällen kommen, wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können, so die Landessschulbehörde. Die jeweiligen Landkreise sind für die Schülerbeförderung zuständig und treffen in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Manche Landkreise stellen diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet. Die Verkehrs- managementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de . Klicken Sie dort auf der Startseite im Schaltfeld „Niedersachsen“ einfach auf den Button „Schulausfälle“. Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zuhause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Landessschulbehörde weist darauf hin, dass die Schulen trotz Unterrichtsausfall die Betreuung für Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen, gewährleisten.


mehr News aus der Region