Region. „TÜV neu“ – auf dem Gebrauchtwagenmarkt haben diese zwei kleinen Worte Gewicht. Für viele Käufer vermittelt eine frisch abgenommene Hauptuntersuchung (HU) ein Gefühl von Sicherheit. Doch was steckt tatsächlich hinter dieser Bezeichnung? Ist ein Fahrzeug mit neuer Plakette wirklich frei von Mängeln oder wiegt man sich in falscher Sicherheit? Die TÜV NORD Station Wolfenbüttel-Halchter erklärt, was man beim Gebrauchtwagenkauf von dem Begriff „TÜV neu“ erwarten darf – und was nicht.
Rechtlich sei „TÜV neu“ nicht nur ein Verkaufsargument, sondern eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung. „Das Fahrzeug muss bei der Übergabe in einem verkehrstauglichen Zustand sein, der den Anforderungen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entspricht“, erklärt Marc Winkler, Leiter der TÜV NORD Station Wolfenbüttel-Halchter. Das bedeutet: erhebliche Mängel sind vor der Prüfung zu beseitigen oder beim Verkauf offenzulegen.
Ein feiner Unterschied
Allerdings würde es einen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen geben, erklärt der Experte weiter. „Die Beschaffenheitsvereinbarung ‚TÜV neu‘ gilt vor allem für den Handel.“ Gewerbliche Anbieter würden für Mängel haften, auch wenn das Fahrzeug eine neue HU-Plakette hat, könne man sich nicht auf die Untersuchung berufen. Private Personen hingegen können die Sachmängelhaftung im Vertrag ausschließen, etwa mit der Klausel „gekauft wie gesehen“. Dann müsste der Kaufende nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Winkler weist außerdem darauf hin: „Nicht jeder Mangel im HU-Bericht macht ein Fahrzeug unsicher – und eine bestandene Hauptuntersuchung garantiert nicht in jedem Fall zwei Jahre sorgenfreies Fahren, da es sich bei der HU immer um eine Ist-Zustandsbewertung handelt.“
Die Mängel-Arten im HU-Bericht
Im Rahmen der HU werde der technische Zustand eines Fahrzeugs überprüft. Stellt die Prüfingenieurin oder der Prüfingenieur Abweichungen vom vorgegebenen Standard fest, werden diese auf der Vorderseite des Berichts dokumentiert.
TÜV NORD unterscheidet folgende Befunde
• OM = Ohne Mängel: Das Fahrzeug ist verkehrssicher, die Prüfplakette wird erteilt.
• HW = Hinweise: Kein Mangel, aber zukünftiger Verschleiß droht (z. B. beginnende Korrosion). Die Plakette wird erteilt.
• GM = Geringer Mangel: StVZO-relevante, aber nicht sicherheitskritische Mängel (z. B. wenn eine von zwei Kennzeichenbeleuchtungen defekt ist). Die Plakette kann nur zugeteilt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist.
• EM = Erheblicher Mangel: Ein oder mehrere sicherheitsrelevante Defekte (z. B. stark abgefahrene Bremsbeläge, defekte Lenkung). Die Plakette wird nicht erteilt, eine Nachprüfung innerhalb eines Monats ist erforderlich.
• VM = Gefährlicher Mangel: Akute Verkehrsgefährdung (z. B. stark beschädigte Aufhängung). Die Plakette wird nicht erteilt, das Fahrzeug sollte nicht mehr gefahren werden.
• VU = Verkehrsunsicher: Das Kfz darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Prüfplakette wird entfernt, die Zulassungsstelle informiert. Der Weg zur Werkstatt darf nur auf einem Anhänger oder Abschleppwagen erfolgen.
„Auch bei bestandener HU lohnt ein genauer Blick in den Bericht“, rät Winkler. Hinweise und geringe Mängel können auf anstehende Reparaturkosten deuten. „Es ist zwar möglich, damit eine neue Plakette zu erhalten. Die Prüfenden müssen aber die Bereitschaft der Halterin oder des Halters zur Behebung dieser kleinen Makel klar erkennen und dokumentieren sie im Prüfbericht. Werden sie nicht binnen eines Monats behoben, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld“, erklärt der TÜV-Experte.
HU ist keine Garantie
Die Hauptuntersuchung sei nur eine Momentaufnahme. „Selbst erfahrene Prüferinnen und Prüfer können keine Prognose zur Langlebigkeit einzelner Bauteile treffen“, so Winkler . Die Zusicherung „TÜV neu“ sei keine Haltbarkeits- oder Verschleißgarantie. „Ein durchgerosteter Auspuff bei einem fast zehn Jahre alten Fahrzeug ist laut Rechtsprechung kein Rücktrittsgrund, da es sich um normalen Verschleiß ohne sicherheitsrelevante Beeinträchtigung handelt“, erklärt der Stationsleiter.
Kurzum
Eine neue Plakette sei ein wichtiger Hinweis auf die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs, ersetze aber keine detaillierte Begutachtung. „Eine weiterführende Prüfung wie der AutoKaufCheck kann helfen, versteckte Mängel aufzudecken und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass eine zusätzliche Untersuchung vor Ärger und unerwarteten Reparaturkosten schützen kann“, so der TÜV-Experte.
Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf: Der AutoKaufCheck
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sei eine unabhängige Einschätzung des Fahrzeugzustands entscheidend. Der TÜV NORD AutoKaufCheck biete eine objektive Begutachtung und schaffe eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für beide Seiten.
Prüfung für Käufer
• Begutachtung von Unfall- und Vorschäden
• Dokumentation des Fahrzeugzustands zur Absicherung bei späteren Streitigkeiten ü Prüfung technischer Bauteile im Hinblick auf Wertminderung
• Visuelle Kontrolle von Karosserie- und Lackschäden
Für Verkäufer
Auch für Verkäufer kann die Begutachtung sinnvoll sein. Der unabhängige Zustandsbericht eines Gutachters schafft Transparenz und Nachgewiesene Mängelfreiheit könne zur Verkaufsargumentation beitragen. Die Prüfung liefere außerdem eine fundierte Basis für die Preisgestaltung. Diese Bewertung schaffe mehr Klarheit für alle Beteiligten und kann dazu beitragen, spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Der Wunschtermin mit einem Gutachter von TÜV NORD lässt sich ganz einfach im Vorfeld unter der Rufnummer 0800 8070600 oder im Internet unter www.tuev-nord.de buchen.