Schwarzarbeit: Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Das Hauptzollamt Braunschweig hat sich an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligt. Elf Strafverfahren wurden eingeleitet.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

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Region. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig beteiligte sich am vergangenen Samstag an der bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls in der Friseur- und Kosmetikbranche, bei der rund 2.200 Kräfte des Zolls im Einsatz waren.



Seit dem 1. Januar 2026 wird das Friseur- und Kosmetikgewerbe im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz neu als Branche aufgeführt, in der die Ausweismitführungs- und Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung gilt. Diese strengeren Pflichten im Vergleich zu anderen Arbeitgebern werden Branchen auferlegt, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind und bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Feststellungen von Verstößen in den Bereichen Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnunterschreitungen und/ oder illegaler Beschäftigung (Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen) kam.

51 Personen kontrolliert


Im Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig kontrollierten 33 Zöllnerinnen und Zöllner 49 Beschäftigte in Friseursalons und zwei Beschäftigte in Kosmetikläden. Zu dieser Branche gehören auch Nagelstudios und Barbershops. Zudem konnten bereits vor Ort in sechs Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen vorgenommen werden. Die Einsatzkräfte leiteten elf Straf- und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Strafverfahren beziehen sich auf den illegalen Aufenthalt, das Einschleusen von Ausländern sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (umgangssprachlich auch Schwarzarbeit genannt). Bei den Ordnungswidrigkeiten leitete der Zoll Verfahren wegen zweier
Meldepflichtverstößen sowie wegen der Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten und des Nichtbereithaltens von Unterlagen ein.


Beschäftige ohne Aufenthaltserlaubnis


Außerdem stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Göttingen in der Woche vor der Schwerpunktprüfung in mehreren Betrieben anderer Branchen insgesamt vier ausländische Staatsangehörige fest, die ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel einer Beschäftigung nachgingen. Betroffen waren ein albanischer Staatsangehöriger auf einer Baustelle im Landkreis Göttingen, ein moldauischer Staatsangehöriger in einem Kfz-Reparaturbetrieb in Göttingen sowie zwei Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina beziehungsweise Serbien in einem Hotel im Landkreis Goslar. Gegen die Arbeitnehmer und die jeweiligen Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der albanische Staatsangehörige wurde zudem aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz festgenommen und der Landespolizei übergeben. Die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen obliegen den zuständigen Ausländerbehörden.

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