Sexuelle Nötigung - Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung

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Ein Mann wurde wegen sexueller Nötigung im minder schweren fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Foto: Thorsten Raedlein
Ein Mann wurde wegen sexueller Nötigung im minder schweren fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Foto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Vor dem Amtsgericht Braunschweig wurde heute die Verhandlung gegen einen Mann geführt, der im Oktober des vergangenen Jahres eine Frau sexuell belästigt haben soll. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem jahr und acht Monaten verurteilt.


Wie Dr. Anja Nowak, Pressesprecherin des Amtsgerichts, auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärte, wurde der Mann innerhalb eines Prozesstages zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Der Täter zeigte sich während der Verhandlung geständig, räumte jedoch auch ein, dass er sich an die genauen Tatumstände nicht genau erinnern könne, da er unter Alkoholeinfluss stand. Die Tatsache, dass der Mann alkoholisiert war, floss in das Urteil ein, so Nowak.

Der Angeklagte soll sich im Oktober 2015 der Geschädigten in einem Küchenraum der Asylbewerberunterkunft von hinten genähert und ihr unmittelbar von hinten an die bekleidete Brust gefasst haben. Der Angeklagte soll sodann versucht haben, die Geschädigte aus der Küche zu zerren, um sie an einen anderen Ort zu bringen. Hierbei kamen andere Bewohner der Geschädigten zu Hilfe und verbrachten den Angeklagten aus der Küche. Kurze Zeit später soll der Angeklagte erneut die Küche betreten und die Geschädigte mit einer Bierdose mehrfach derart kräftig auf die linke Gesichtshälfte geschlagen haben, dass die Geschädigte Schmerzen erlitt und Hämatome davon trug. Der Angeklagte soll die Geschädigte am gesamten Körper angefasst, beleidigt und ihr gesagt haben, dass er in der Küche Sex mit ihr haben wolle. Aufgrund der Gegenwehr der Geschädigten, soll der Angeklagte dann aufgegeben haben


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