Wolfsburg. Das Landgericht Braunschweig hat am gestrigen Donnerstag einen ehemaligen Pfadfindergruppenleiter wegen sexueller Übergriffe in fünf und sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstraße von zwei Jahren verurteilt. Diese wird für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das teilt das Landgericht auf Anfrage von regionalHeute.de mit.
Der heute 38-Jährigesei als Gruppenleiter für die Betreuung von 11- bis 16-jährigen Mitgliedern verantwortlich gewesen. Der Angeklagte habe die Kontakte zu den Pfadfinderjungen ausgenutzt, um sich mehreren von ihnen sexuell zu nähern und entsprechende Handlungen vorzunehmen. Teilweise seien die Handlungen auch fotografiert worden.
Ein wesentlicher Punkt, warum am Ende eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, sei gewesen, dass auf die Delikte nur eine Mindeststrafe von sechs Monaten und nicht wie von der Staatsanwaltschaft angenommen von zwei Jahren stehe,so Maike Block-Cavallaro vom Landgericht.
"Urteil vertretbar"
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe von drei Jahren beantragt. Doch das Urteil seiaus Sicht der Staatsanwaltschaft vertretbar, so dassman nicht beabsichtige eine Revision einzulegen, erklärt Erste Staatsanwältin Julia Meyer gegenüber unserer Online-Zeitung.
Lesen Sie auch:
https://regionalwolfsburg.de/wolfsburger-gruppenleiter-soll-pfadfinder-missbraucht-haben/
https://regionalwolfsburg.de/nach-missbrauch-faellen-pfadfinder-landesverband-bezieht-stellung/
mehr News aus der Region