Sicher durch den Verkehr - Teil II

von Robert Braumann


Ein kritischer Punkt liegt laut der Polizei an der Kastanienallee: Während die Fußgängerampel rot zeigt, kann bei der Radampel noch gefahren werden. Foto: Jens Weidemann
Ein kritischer Punkt liegt laut der Polizei an der Kastanienallee: Während die Fußgängerampel rot zeigt, kann bei der Radampel noch gefahren werden. Foto: Jens Weidemann



Braunschweig. Die Radsaison ist im vollem Gang und mit ihr steigt auch wieder die Unfallgefahr für Radler und Autofahrer – immer wieder kommt es auch zu Vorfällen, weil die Straßenverkehrsregeln nicht klar sind. In unserer neuen Serie mit der Polizei Braunschweig werden wir in den kommenden Wochen einen umfassenden Überblick geben – auch um Unsicherheiten aus dem Weg zu Räumen. 

Im zweiten Teil  unserer Serie geht es um Fahrradampeln. Jens Weidemann, Verkehrssicherheitsberater Polizei Braunschweig, erklärt, dass man die kleinen Zusatzlichter eingeführt habe, um Unfälle an Stellen zu vermeiden, an denen Fahrradwege sich mit Autostraßen kreuzen. Die Fahrradampel werden ein paar Sekunden vor dem Fahrbahnverkehr geschaltet. "So können die Autofahrer die Radler gleich beim Starten sehen. Die meisten Unfälle passieren da wo der Radfahrer plötzlich auftaucht." In Braunschweig gäbe es die Regelung seit über drei Jahren und das Ganze habe sich mittlerweile bewährt.

Unterschiedliche Schaltung


"Ein Problem gibt es dennoch: Autofahrer denken häufig, dass eine rot zeigende Fußgängerampel auch für Radfahrer gelte. Gleichzeitig sind Radfahrer verunsichert, wenn das Signal der Fußgänger von dem der Radfahrer abweicht. Für die Radfahrer gilt aber wenn vorhanden die Fahrradampel." Autofahrer müssten beim Abbiegen besonders auf Radfahrer auf straßenbegleitenden Radwegen achten, da diese unter Umständen noch grün haben, obwohl Fußgänger bereits rot angezeigt bekommen.  Weidemann bemerkt außerdem: "Sollte keine Ampel für Radfahrer vorhanden sein, müssen sich Radfahrer auf der Straße oder auf dem Schutzstreifen für Radfahrer oder auf dem Radfahrstreifen nach der Fahrzeugampel richten. Radfahrer auf eigenen Radwegen, welche neben Gehwegen liegen, müssen sich bis zum 31.12.2016 nach der Fußgängerampel richten, falls keine eigene Ampel für Radfahrer vorhanden ist. Danach müssen alle Radwege mit eigenen Fahrradampeln ausgerüstet, beziehungsweise die Fußgängerampel mit dem Zusatzsymbol für Radfahrer versehen sein."

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