Silvester-Randale in Westhagen: Bewährungsstrafe und Dauerarrest

Zudem muss ein Entschuldigungsschreiben verfasst werden.

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Das Urteil fiel am Mittwoch vor dem Braunschweiger Landgericht.
Das Urteil fiel am Mittwoch vor dem Braunschweiger Landgericht. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. In der Silvesternacht 2019/2020 hatte in Wolfsburg-Westhagen eine größere Personengruppe Polizei und Feuerwehr angegriffen. Vier junge Männer mussten sich jetzt vor dem Braunschweiger Landgericht wegen eines besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Am gestrigen Mittwoch fiel das Urteil.



Die Kammer hat die vier Angeklagten im Alter von 19 bis 24-Jahren wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Vollstreckungsbeamten gleichgestellten Personen verurteilt. Drei der vier Angeklagten wurden darüber hinaus wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, teilt Dr. Stefan Bauer-Schade, Sprecher des Landgerichts, auf Anfrage mit.

200 Arbeitsstunden bei der Feuerwehr


Der einzige erwachsene Angeklagte sei unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Ihm wurde die Auflage erteilt, 200 Arbeitsstunden bei der Freiwilligen Feuerwehr zu absolvieren und ein Entschuldigungsschreiben zu verfassen", so Bauer-Schade weiter.

Die drei weiteren, zur Tatzeit jugendlichen, beziehungsweise heranwachsenden Angeklagten seien jeweils zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Zwei der Angeklagten wurde zudem auferlegt, 100 Arbeitsstunden bei der Freiwilligen Feuerwehr zu leisten, dem dritten eine Geldauflage von 500 Euro. "Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit der Revision", so der Gerichtssprecher abschließend. Dauerarrest wird nicht in einer gewöhnlichen Justizvollzugsanstalt abgesessen, sondern in speziellen Freizeitarresträumen oder Jugendarrestanstalten.


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