Skandal-Prozess um Missbrauch: Haftstrafen nun aufgehoben

Zunächst hieß es, eine Tochter sei gequält und missbraucht worden. Doch das Urteil wurde bereits gekippt und nun ging es um die Haftstrafe.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar/Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig muss ein schwerwiegendes Urteil neu verhandeln. Im Juni des vergangenen Jahres waren eine 52-jährige Frau und ihr 56-jähriger Ehemann aus Goslar wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten, darunter Verabredung zum Mord, Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährliche Körperverletzung, zu langen Haftstrafen verurteilt worden (mehr dazu). Diese Urteile wurden nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Doch nun ging es auch um die Haftstrafen.



Der BGH hatte am 6. März entschieden, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts Braunschweig einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalte. Somit müssen die Fälle der beiden Angeklagten, die ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht und misshandelt haben sollen, neu verhandelt werden.

Haftstrafen: 13 Jahre für die Mutter, 9 Jahre für den Stiefvater


Die 52-jährige Mutter des Opfers war ursprünglich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Anklagepunkte umfassten Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie mehrere weitere Fälle von Vergewaltigung und Körperverletzung. Zudem war ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Der 56-jährige Stiefvater erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Ihm wurden sechs Fälle von Vergewaltigung, teils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung, zur Last gelegt.

Neue Entwicklungen: Haftbefehle aufgehoben


In einem aktuellen Beschluss vom heutigen 10. Juni hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig die Haftbefehle gegen beide Angeklagte aufgehoben. Die Kammer begründete dies damit, dass sich ein dringender Tatverdacht nach erneuter Prüfung der Beweislage nicht mehr aufrechterhalten lasse.

Nach der Rückverweisung durch den BGH hatte die Kammer umfassend nachermittelt, alle relevanten Akten eingesehen und neue polizeiliche Ermittlungsergebnisse berücksichtigt. Dabei ergaben sich Zweifel an den Aussagen der mutmaßlichen Geschädigten. Der aussagepsychologische Sachverständige wurde beauftragt, sein Gutachten unter Berücksichtigung neuer Umstände zu ergänzen.

Unsicherheiten über den Tatverdacht


Obwohl die Kammer die Angeklagten weiterhin der vorgeworfenen Taten verdächtigt, konnte ein dringender Tatverdacht nicht mehr mit ausreichender Sicherheit begründet werden. Daher wurden die Haftbefehle aufgehoben.

Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, doch die erneute Prüfung und die neuen Ermittlungen könnten den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.


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