Skandal um Konfi-Fahrt - Arbeitsgericht musste eingreifen

Die Landeskirche hatte dem Pfarrer fristlos gekündigt. Dieser wollte sich nicht damit abfinden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Die Evangelische Landeskirche hatte Ende April einem Pfarrer im Probedienst aus der Propstei Vorsfelde im Anschluss an eine Konfirmandenfreizeit fristlos gekündigt. Dieser hatte sich nicht mit der Kündigung abgefunden und geklagt. Nun haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Das teilt das Arbeitsgericht Braunschweig auf Nachfrage mit.



Es ging um das Verhalten des Pfarrers während der Konfirmandenfahrt. Wie uns die Landeskirche im Mai mitteilte, soll sich der 46-Jährige mehrfach mit sexuellen Anspielungen in unangemessener Weise gegenüber den Jugendlichen geäußert haben. Außerdem habe er den Konfirmanden ermöglicht, Alkohol zu kaufen und zu konsumieren und auch in anderer Weise seine Aufsichtspflichten verletzt.

Das umfasst der Vergleich


Der Betroffene hatte sich mit seiner fristlosen Kündigung nicht abgefunden und nun in dem Vergleich zumindest erreicht, dass diese in eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung abgewandelt wurde, bestätigt das Arbeitsgericht. Die Kirche verpflichte sich außerdem, dem Pfarrer ein Arbeitszeugnis auszustellen, das seinem „beruflichen Fortkommen dienlich ist“, so Richter Dr. Lothar Kleingers. Der Vergleich umfasse zudem die Lösung des Konflikts um offene Lohnzahlungen, die Rückzahlung eines Darlehens sowie einen Zivilrechtsstreit vor dem Amtsgericht Wolfsburg um ausstehende Miete für eine Kirchenwohnung.

Außerdem schließt die Landeskirche in der Vereinbarung eine weitere strafrechtlichen Verfolgung des 46-Jährigen aus. Dies betreffe eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Über eine weitere Anzeige wegen Nötigung liege die letzte Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft, da dies ein Offizialdelikt sei.

Schutz der Jugendlichen


Laut Arbeitsgericht habe sich die Landeskirche hauptsächlich deswegen zu dem Vergleich bereit erklärt, um den als Zeugen geladenen jugendlichen Konfirmanden und jungen Erwachsenen, die als Begleiter dabei waren, die Aussagen vor Gericht und die Berichterstattung darüber zu ersparen. Die Landeskirche selbst wollte sich dazu gegenüber regionalHeute.de nicht äußern.

Für den 46-Jährigen gehe es vor allem um seine Ordination, das heißt, dass er als Pfarrer weiter arbeiten kann. Darüber werde der Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen entscheiden.


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