Smartphone im Klassenzimmer: Kultusministerium legt Regeln fest

Wie viel Smartphone darf in der Schule sein? Niedersachsen und Hamburg geben erstmals einen gemeinsamen Rahmen für den Umgang mit Handys und Smartwatches vor.

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Symbolfoto | Foto: KI-generiert mit Google-Gemini

Region. Das niedersächsische Kultusministerium und die Hamburger Schulbehörde haben gemeinsam neue Empfehlungen zum Umgang mit Smartphones und Smartwatches an Schulen vorgestellt. Ziel sei es, Schulen mehr Rechts- und Handlungssicherheit zu geben und einheitliche Leitlinien für eine verantwortungsvolle Nutzung digitaler Geräte zu schaffen. Das geht aus einer Mitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums hervor.



Die Handlungsempfehlungen seien demnach mit Fachleuten aus Medizin, Psychologie, Pädagogik und Medienwissenschaft erarbeitet worden und umfassen rechtliche, gesundheitliche und pädagogische Aspekte. Sie enthalten zudem altersgerechte Empfehlungen sowie einen „Werkzeugkasten“ mit Materialien und Vorlagen für Schulordnungen, Elternbriefe und Projekte.

Gemeinsame Initiative von Niedersachsen und Hamburg


Kultusministerin Julia Willie Hamburg betonte, jede Schule müsse künftig auf dieser Grundlage eigene verbindliche Regeln zum Umgang mit digitalen Geräten festlegen. Ziel sei es, vorhandene Konzepte zu stärken und Schulen, die bisher unsicher seien, eine klare Orientierung zu geben. „Kein Kind braucht in der Grundschule ein Handy – aber jedes Kind braucht Unterstützung im Umgang mit digitalen Medien“, so Hamburg. Auch Hamburgs Bildungssenatorin Ksenija Bekeris hob die gemeinsame Initiative hervor. Sie bezeichnete die Zusammenarbeit beider Bundesländer als „starkes Signal für eine konstruktive und praxisnahe Bildungspolitik“.

Klare Linie für Grund- und weiterführende Schulen


Die Handlungsempfehlungen sehen eine klare Linie für Grund- und weiterführende Schulen vor. In den Grundschulen soll die Nutzung von Smartphones und Smartwatches grundsätzlich unterbleiben. Für weiterführende Schulen werden altersabhängige Regelungen empfohlen, etwa bestimmte Zeiten oder Bereiche, in denen die Geräte genutzt werden dürfen.

Medizinische und psychologische Fachleute unterstützen diesen Ansatz. Sie weisen auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen einer übermäßigen Mediennutzung hin, die sich unter anderem auf Konzentration, Sprache und Schlaf auswirken können. Kinder- und Jugendärztin Dr. Tanja Brunnert betonte, dass klare Regeln an Schulen Kinder und Jugendliche vor schädlichem Gebrauch schützen und ihre gesunde Entwicklung fördern können.

Beteiligung von Eltern und Schülern


Auch Eltern- und Schülervertretungen waren an der Erstellung beteiligt. Der Landesschülerrat lobte den partizipativen Ansatz: Nur gemeinsam entwickelte Regelungen fänden langfristig Akzeptanz. Landeselternratsvorsitzende Miriam Kaschel forderte zudem, Schulen müssten „analoge Räume für Bewegung, Erholung und Gespräche“ schaffen, um eine gesunde Balance zu digitalen Medien zu sichern.

Lehrkräfteverband warnt vor Bürokratie und Personalmangel


Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL) begrüßt in einem Statement grundsätzlich die nun vorgestellten Empfehlungen. Vorsitzender Torsten Neumann lobte den partizipativen Ansatz, der alle Beteiligten einbeziehe, und betonte, viele Schulen hätten bereits klare Regelungen zum Umgang mit digitalen Geräten entwickelt. „Die Vermittlung von Medienkompetenz ist für unsere Schülerinnen und Schüler enorm wichtig. Die Handreichungen stellen eine hilfreiche Zusammenstellung verschiedener Aspekte dar“, so Neumann.
Gleichzeitig warnte der VNL-Vorsitzende vor zusätzlicher Bürokratie durch Dokumentation und Evaluation. „Davon haben wir schon zu viel“, sagte Neumann. Zudem fehle weiterhin ausreichendes Unterstützungspersonal in der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Auch die Aus- und Fortbildung von Vertrauenslehrkräften müsse vorangetrieben und besser honoriert werden.

Orientierungshilfe für die Schulgemeinschaft


Die neuen Handreichungen und Materialien wurden bereits an die Schulen übermittelt. Sie sollen ihnen helfen, eigene, auf die jeweilige Schulgemeinschaft abgestimmte Regeln zu entwickeln – mit dem Ziel, digitale Bildung und Kinderschutz sinnvoll zu verbinden.