Sollen Ärzte fahruntaugliche Patienten den Behörden melden?

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich ab morgen mit dieser und weiteren Fragen. Auch Alkohol und E-Scooter spielen eine Rolle.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Der 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der Corona-bedingt auf den August verschoben worden war, liegt noch kein halbes Jahr zurück, da steht auch schon die 61. Auflage der Konferenz für Straßenverkehrsrecht ins Haus. Ab dem morgigen Mittwoch und bis zum Freitag werden sich die Experten in Goslar wieder zu aktuellen und teils brisanten Themen austauschen. Eines davon betrifft die Fahrtauglichkeit älterer oder gesundheitlich eingeschränkter Menschen.



Die deutsche Gesellschaft wird im Schnitt immer älter. Und im Alter kann die Fähigkeit, ein Auto oder anderes Fahrzeug zu lenken, sinken. Diverse Krankheiten können diesen Prozess beschleunigen. Häufig kann der jeweilige Arzt der betreffenden Person Aussagen über deren Fahrtauglichkeit machen. Mit der Frage, ob er diese Erkenntnisse auch mit der zuständigen Verkehrsbehörde teilen sollte, beschäftigt sich ein Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages.

Viele Fragen offen


Unter dem Titel "Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte von fahrungeeigneten Personen?" beleuchten verschiedene Experten aus Sicht der Ärzte, der Juristen und der Verkehrsbehörden das komplexe Themenfeld. Während aus Sicherheitsaspekten einiges dafür spräche, nicht mehr fahrtaugliche Personen aus dem Verkehr zu ziehen, stehen für die Ärzte nicht nur die Schweigepflicht, sondern vor allem das Vertrauensverhältnis zum Patienten auf dem Spiel. Zudem gäbe es einige rechtliche und medizinische Fragen zu klären, wie verbindlich die Aussage eines einzelnen Arzt seien könne und welche Krankheiten nun tatsächlich zwingend zu einer Fahruntauglichkeit führen.

Nicht nur Autos, sondern auch E-Scooter sind Thema beim 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Konkret geht es um die Fragen: Wann bin ich als E-Scooter-Fahrer alkoholbedingt fahrunsicher? Droht bei einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter der Führerscheinentzug? Und darf die Verwaltungsbehörde auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen? Dabei werden neue Erkenntnisse einer aktuellen Studie vorgestellt, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Fähigkeit, einen E-Roller zu steuern, erheblich einschränken kann. Ergänzt wird dies durch Erfahrungsberichte der Polizei und eine juristische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten.

Weitere Themen


Weitere Arbeitskreise beschäftigen sich unter anderem mit dem Schutz beziehungsweise der Nutzung von durch moderne Fahrzeuge gesammelten Daten durch Polizei und Behörden, mit einer möglichen Einführung der Halterhaftung über den ruhenden Verkehr hinaus sowie mit der Frage "Wer haftet bei Schäden durch autonomes Fahren?".


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