Region. Endlich ist der Sommer da – am morgigen Sonntag steht uns mit der Sommersonnenwende auch schon der längste Tag des Jahres bevor und passend dazu ist das Thermometer in den vergangenen Tagen kräftig nach oben geklettert. Kein Wunder also, dass viele Menschen das Wochenende nutzen wollen, um zu grillen. Doch dabei gibt es einige Regeln zu beachten.
Es gibt in der warmen Jahreszeit wohl kaum etwas Schöneres, als an einem milden Sommerabend gemütlich mit Familie und Freunden zusammenzusitzen und bei einem kühlen Getränk die gemeinsame Zeit zu genießen. Wenn dann noch der Duft vom Grill herüberzieht, ist für viele Menschen der Abend perfekt. Doch wie überall ist auch hierbei längst nicht alles erlaubt, was gefällt.
Auch im eigenen Garten gelten Regeln
Wer einen Garten sein Eigen nennen kann, möchte diesen oftmals auch zum Grillen nutzen – doch selbst auf dem eigenen Grundstück gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Möchte man sich das Grillvergnügen nicht durch einen Streit mit den Nachbarn verderben lassen, sollte man Rauch- und Lärmbelästigungen vermeiden und beispielsweise die vor Ort geltenden Ruhezeiten einhalten. Dauert die Grillparty länger, sollte man sie ab 22 Uhr ins Hausinnere verlagern. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro.
Das gilt in Mietwohnungen
Auch Mieter haben grundsätzlich das Recht, zu grillen. Das gilt allerdings nur, sofern im Mietvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde, wie der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen auf seiner Website erläutert. Ist das Grillen laut Mietvertrag auf Balkon oder Terrasse ausdrücklich verboten, müssen sich die Mieter daran halten – andernfalls kann es zu einer Abmahnung oder gar Kündigung kommen. Außerdem sollten weitere Regelungen, etwa über die Häufigkeit des Grillens, unbedingt beachtet werden. Ebenfalls wichtig: Selbst wenn das Grillen erlaubt ist, darf der entstehende Rauch keinesfalls in Nachbarwohnungen ziehen. Wo der Grill steht, ist laut Mieterbund übrigens unerheblich – bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liege eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wer die Möglichkeit zum Grillen hat und auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch kurzerhand seine Nachbarn zum Grillen einladen. Außerdem gibt es in vielen Städten der Region öffentliche Grünanlagen und Plätze, auf denen das Grillen ausdrücklich erlaubt ist.

