Braunschweig. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein Mann ab Mittwoch, dem 12. August, vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Braunschweig verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während einer gemeinsamen Frühschicht bei der Volkswagen AG einen Arbeitskollegen mit einem Springmesser schwer verletzt zu haben.
Hintergrund der Tat am 28. Februar 2026 in der Werkshalle 22 soll ein verbaler Streit zwischen den beiden Männern gewesen sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte unvermittelt ein mitgeführtes Springmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern gezogen und fünfmal auf den Oberkörper und den Kopfbereich des Opfers eingestochen haben.
Opfer kommt in Klinik, Kollege in Haft
Der Geschädigte erlitt mehrere erhebliche Schnittwunden. Da die Verletzungen in unmittelbarer Nähe zu lebenswichtigen Blutgefäßen wie der Hauptschlagader lagen, bestand nach ärztlicher Einschätzung potenzielle Lebensgefahr. Der Angeklagte handelte laut Anklage mit Verletzungsabsicht. Er wurde noch am Tattag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Im anstehenden Prozess vor dem Schöffengericht sind acht Zeugen geladen, um den genauen Ablauf des Geschehens in der Werkshalle zu rekonstruieren. Zudem ist die Nebenklage zugelassen, sodass das Opfer durch einen Rechtsbeistand im Verfahren vertreten wird.

