Sozialticket: Vertragsunterzeichnung macht Einführung perfekt

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Am Mittwoch wurden die Verträge zur Einführung des Sozialtickets im Landkreis Wolfenbüttel unterzeichnet. Fotos: Anke Donner
Am Mittwoch wurden die Verträge zur Einführung des Sozialtickets im Landkreis Wolfenbüttel unterzeichnet. Fotos: Anke Donner

Landkreis. Im Landkreis Wolfenbüttel wird im August das Sozialticket eingeführt. Dies hatte der Kreistag Ende Juni beschlossen. Am Mittwoch traf sich Landrätin Christiana Steinbrügge mit Vertretern der KVG Braunschweig und des Regionalverbands Großraum Braunschweig zur Vertragsunterzeichnung. Damit fiel der offizielle Startschuss für das Sozialticket.


Das Sozialticket wird als vergünstigtes Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr für einen Eigenbeitrag von 25 Euro ausgegeben, Kinder vom 6. bis einschließlich 14. Lebensjahr zahlen lediglich 15 Euro. Anspruch auf das Sozialticket haben Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld sowie Asylbewerberleistungen oder Wohngeld beziehen, und im Landkreis wohnen. Das Modellprojekt soll zunächst zwei Jahre laufen und dann ausgewertet werden. Das Sozialticket wird zum 1. August eingeführt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG). Es gilt nur im Landkreis Wolfenbüttel und je nach Wohnort für bis zu drei Tarifzonen.

Soziale Teilhabe für alle


„Mobilität ist die Grundlage dafür, dass die Menschen Arztbesuche, Freizeitangebote und Einkaufsmöglichkeiten oder ihre Termine im Landkreis wahrnehmen können. Mit dem Sozialticket ermöglichen wir Menschen mit geringem Einkommen, dass sie sich flexibel mit Bus und Bahn im Landkreis Wolfenbüttel bewegen können. Damit erleichtern wir soziale Teilhabe und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Landkreis Wolfenbüttel“, erklärte Landrätin Christiana Steinbrügge. Auch für den Verkehrsverbund ist das Sozialticket des Landkreises ein Projekt mit Signalfunktion.

Verkehrsverbund-Geschäftsführer Hennig Brandes sagte dazu: „Wir haben in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen zur Ausgestaltung des Sozialtickets mit den Beteiligten geführt. Rechnet man die 17 Unternehmen des Verkehrsverbundes hinzu, war dies ein anspruchsvoller Abstimmungsprozess. Die jetzt erstellten Rahmenbedingungen können sich sehen lassen.“

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Rüdiger Lehmann, Sylvia Bender, Axel Gierga, Timo Kaupert, Ländrätin Christiana Steinbrügge und Hennig Brandes bei der Vertragsunterzeichnung. Foto:



Mit dem Sozialticket können die Nutzerinnen und Nutzer aus ihrem jeweiligen Wohnort im Landkreis die Kreisstadt Wolfenbüttel erreichen. Dazu benötigen sie eine Wolfenbüttel-Card, die sie im Sozialamt des Landkreises, im Jobcenter oder in der Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel erhalten, je nachdem von welcher Stelle sie ihre Sozialleistungen erhalten. Für das aktuelle Jahr hat die Landkreis-Verwaltung ab August 180.000 Euro zur Finanzierung des Projekts in den Haushalt eingeplant. „Das Sozialticket kann nach Vorlage der Wolfenbüttel-Card ausschließlich in unseren Mobilitätszentralen am Wolfenbütteler Kornmarkt und im Citytorcenter in Salzgitter-Lebenstedt gekauft werden“, erklärt Axel Gierga, Geschäftsführer der KVG.


Eine Kundenbefragung findet beim erstmaligen Erwerb des Tickets in den Mobilitätszentralen statt, um Hinweise dafür zu bekommen, inwieweit Bestands- und Neukunden das Sozialticket nutzen. Die Auswertung übernimmt der Regionalverband.


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