Sozialverband VdK will mehr Geld für Schulbedarf von armen Kindern

Der Sozialverband VdK fordert zum Schuljahresbeginn mehr Geld für den Schulbedarf von Kindern ärmerer Familien. "Im Sinne der Teilhabe müssen auch ärmere Familien ihren Kindern einen ordentlichen Schulranzen kaufen können.

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Kinder vor einem unsanierten Haus in Berlin-Neukölln (Archiv)
Kinder vor einem unsanierten Haus in Berlin-Neukölln (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Sozialverband VdK fordert zum Schuljahresbeginn mehr Geld für den Schulbedarf von Kindern ärmerer Familien.


"Im Sinne der Teilhabe müssen auch ärmere Familien ihren Kindern einen ordentlichen Schulranzen kaufen können. Das ist mit dem Geld, das für Schulbedarfe derzeit im Bildungs- und Teilhabepaket angedacht ist, kaum zu machen und muss unbedingt der aktuellen Preisentwicklung angepasst werden", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Aktuelle Zahlen eines Online-Vergleichsportals, über das die RND-Zeitungen berichten, zeigen, dass Schulranzen erneut teurer geworden sind. Im Juli 2024 wurde durchschnittlich 120,34 Euro für Schulranzen und -rucksäcke und damit rund 9 Euro mehr als im Vorjahresmonat gezahlt. Vor fünf Jahren waren Schulranzen 32 Euro günstiger. "Die Preissteigerung bei Schulranzen ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass die angekündigte Nullrunde bei der Erhöhung der Bürgergeldregelsätze völlig an der Realität armer Familien vorbeigeht", führte Bentele fort.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte Ende Juli seine Erwartung bekräftigt, wonach die Regelsätze 2025 nicht steigen würden. Bedürftigen Familien steht aktuell eine Pauschale von 195 Euro im Schuljahr für persönlichen Schulbedarf des Kindes zu. Voraussetzung ist, dass Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen haben. Im vergangenen Jahr waren bundesweit etwa 1,3 Millionen Menschen für die Pauschale berechtigt. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit auf RND-Anfrage mit.


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