Pyro-Ärger: DFB verdonnert Braunschweig zu 29.980 Euro Strafe

von Frank Vollmer


Im Oktober wurde in Münster gezündelt. Nun flatterte eine saftige Strafe ins Haus. Foto: imago/Noah Wedel/Archiv
Im Oktober wurde in Münster gezündelt. Nun flatterte eine saftige Strafe ins Haus. Foto: imago/Noah Wedel/Archiv | Foto: imago

Braunschweig/Frankfurt. Das Sportgericht des DFB hat Eintracht Braunschweig wegen eines "unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.980 Euro belegt. Bitter: Eine ähnlich drakonische Strafe könnte dem Drittligisten in Kürze noch einmal blühen.

Wenige Tage nach der Pyroshow im Montagabendspiel gegen Zwickau flatterte den Löwen nun eine saftige Rechnung vom DFB ins Haus, nachdem bereits im Oktoberbeim 1:1 in Münster gezündelt worden war. 29.980 Euro Geldstrafe muss der Verein dafür nun abdrücken.Bis zu 10.000 Euro der ausgesprochenen Strafe können für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Dies muss Eintracht Braunschweig aber bis zum 30. Juni 2020 nachweisen.

Esistdie zweite sanktionierte „Verfehlung“ der blau-gelben Fans in dieser Saison, nachdem bei Viktoria Köln schon einmal die Rauchtöpfe gebrannt hatten. Damals wurden 4.375 Euro-Geldstrafe fällig.Eintracht Braunschweig springt mit nun insgesamt 34.466 Euro Strafe in der laufenden Saison ganz nach oben in der Strafentabelle.Lediglich Hansa Rostockmusste mit 75.975 Euro bisher noch tiefer in die Tasche greifen. Allerdings droht den Braunschweigernfür die Pyroshow der Ultras am vergangenen Montag noch einmal eine ähnlich hohe Geldstrafe. In einem Appell wandte sich der Drittligistdeshalbam gestrigen Donnerstag an die eigenen Fans, zukünftig auf das Abbrennen der teuren Lichter zu verzichten (Mehr hier).

„Zwischen der ersten und dritten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 11. November 2019 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 25 Bengalische Fackeln und fünf Blinker an. Zudem wurden mindestens 15 Raketen abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Während der zweiten Halbzeit wurden darüber hinaus im Braunschweiger Zuschauerbereich mindestens acht Bengalische Fackeln abgebrannt.“ Auszug aus dem DFB-Urteil

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