Staatsanwaltschaft klagt Hersteller von Spähsoftware "FinSpy" an

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen die Verantwortlichen eines Herstellers von Spähsoftware erhoben.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

München. Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen die Verantwortlichen eines Herstellers von Spähsoftware erhoben. Wie die Behörde am Montag mitteilte, sollen sich vier Angeschuldigte vor der 12. Strafkammer verantworten, weil sie durch den Verkauf von Überwachungssoftware an Nicht-EU-Länder mutmaßlich vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten verstoßen und sich damit strafbar gemacht haben könnten.


Im konkreten Fall soll der türkische Geheimdienst MIT einen Millionenauftrag erteilt haben, der aber angeblich verschleiert wurde. Die Überwachungssoftware soll dann im Jahr 2017 über eine gefälschte Webseite im Design der türkischen Oppositionsbewegung zum Download angeboten worden sein, um diese auszuspähen. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige im Sommer 2019, die von mehreren Nichtregierungsorganisationen eingereicht worden war, die sich für Pressefreiheit und Menschenrechte einsetzen - dem Vernehmen nach unter anderem "Reporter ohne Grenzen" und ECCHR. Mit ihrer Strafanzeige legten diese nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch entsprechende Analysen von IT-Experten vor. 2020 waren bereits Geschäftsräume und Privatwohnungen rund um München und ein Unternehmen in Rumänien durchsucht worden, auch an Schweden, Zypern, Malaysia und Bulgarien wurden Rechtshilfeersuchen gerichtet.

Geschäftszweck der mittlerweile insolventen FinFisher-Gruppe war die Entwicklung und der weltweite Vertrieb von Software zum Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste. In diesem Bereich zählte die Gruppe weltweit zu einem der führenden Unternehmen. Mit "FinSpy" soll es möglich gewesen sein, die volle Kontrolle über PCs und Smartphones zu erlangen und dabei auch die laufende Kommunikation zu überwachen. Abnehmer waren das Bundeskriminalamt (BKA), Staaten in der EU, aber "insbesondere" auch Länder außerhalb der EU, für die auch keine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, wie die Münchner Staatsanwaltschaft mitteilte.




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