Stadt erhebt keine Gebühr für zusätzliche Flächen in der Außengastronomie

Die Sondernutzung dieser Flächen müsse dennoch beantragt werden, so die Stadt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Salzgitter. Die Gastronomiebetriebe dürfen ab Montag wieder öffnen - das ist die gute Nachricht. Allerdings sind nicht nur im Innenbereich, sondern auch im Außenbereich strikte Infektionsschutz- und Abstandsregeln zu beachten. Dies berichtet die Stadt Salzgitter.


„Verständlich ist der Wunsch der Gaststättenbetreiber, die Fläche für die Außengastronomie zu erweitern, um mehr Gäste unter Beachtung der Abstandsregeln bedienen zu können“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel, „Um die harten finanziellen Einbußen der letzten Woche gerade auch in der Gastronomie etwas abzufedern, wird die Stadt Salzgitter bei Anträgen von Gastronomen auf Erweiterung ihrer Außenflächen wegen Einhaltung der Abstandsregelung auf Grundlage des Paragraphen 6 der Sondernutzungsgebührensatzung entscheiden und für diese zusätzlichen Flächen keine Sondernutzungsgebühr erheben.“

Auf die Antragstellung wird jedoch nicht verzichtet, die Sondernutzung ist beim Fachdienst Bürgerservice und Ordnung zu beantragen.


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