Stadt gibt bekannt: Szenario B bleibt bis zu den Weihnachtsferien

Grund sei, dass sich die Infektionszahlen in Salzgitter zwar stabilisiert hätten, aber auf viel zu hohem Niveau.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Der Mitte November für alle Schulen in Salzgitter angeordnete Wechsel in das "Beschulungszenario B", also geteilte Klassen mit einer Kombination aus Präsenzunterricht und lernen zu Hause, bleibt bis zu den Weihnachtsferien unverändert bestehen. Grund seien die weiterhin hohen Infektionszahlen. Diesen Entschluss gab die Stadt Salzgitter am gestrigen Freitag in einer Pressemitteilung bekannt.


Oberbürgermeister Frank Klingebiel stellt klar: „Die Entscheidungsfindung habe ich mir mit meinem Krisenstab auch heute nicht leicht gemacht. Die unterschiedlichen Interessenlagen von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern und Kindern waren abzuwägen. Doch die wichtigsten Parameter für unsere Entscheidungsfindung sind nach wie vor der Infektionsschutz und die Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens, also ein Blick auf die Fakten.“ Die Zahl der Neuansteckungen in Salzgitter habe sich stabilisiert, aber das auf so hohem Niveau, dass keine Entwarnung gegeben werden könne. Der Inzidenzwert sei schwankend, bewege sich jedoch seit Tagen um die 200-Marke herum. Seit Ende der Herbstferien waren 27 Schulstandorte aller Schulformen von Quarantänemaßnahmen betroffen und mussten ins Szenario B wechseln und das ohne Vorankündigung. Das, so die Stadt Salzgitter, stellte alle vor immense organisatorische Herausforderungen.

Keine Differenzierung nach Jahrgangsstufen


„Ein angekündigter Wechsel ins Szenario B verlangt allen Betroffenen erneut eine Menge ab - keine Frage“, so Klingebiel, “Schule bleibt ein Ort des Lernens und des sozialen Miteinanders und doch spricht viel dafür, den Präsenzunterricht für alle weiter vorübergehend bis zu den Weihnachtsferien durch den Wechselunterricht in Szenario B zu ersetzen. Es waren seit den Herbstferien auch 14 Grundschulen von Quarantänemaßnahmen betroffen, ein Grund dafür, auf eine Differenzierung nach Jahrgangsstufen zu verzichten, denn das Corona-Virus macht es auch nicht. Ich werbe auch hier und heute erneut um Verständnis für diese Entscheidung.“

"Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Da gibt es für uns nichts zu diskutieren."

- Nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne



Unterstützung für die getroffene Entscheidung erhielt die Stadt Salzgitter kürzlich in einer Pressekonferenz vom Niedersächsischen Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Auf eine Stellungnahme zum Wechsel von Salzgitters Schulen ins "Szenario B" angesprochen erklärte Tonne: Tonne: "Das eine ist, was die Verordnung festlegt, haben wir klar definiert. Völlig unabhängig davon können schulen vor Ort in eigener Verantwortlichkeit reagieren, wenn sie feststellen, dass es für sie vor Ort eine besondere Lage gibt. Das hat man in salzgitter so befunden", erklärte Tonne und fügte hinzu: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Da gibt es für uns nichts zu diskutieren, das ist deren fachliche Einschätzung und die wird richtig sein."

Notbetreuung bei Schulschließung


Bei einem aus Infektionsschutzgründen angeordneten Wechsel der Beschulung von dem Szenario A in das Szenario B und weitergehend angeordneter Schulschließung regelt die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober eine Notbetreuung für ganz spezielle Fälle wie folgt: Bei einer Anordnung des Szenarios B und einer Untersagung des Schulbesuches an einer Schule ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen an Schulen für Kinder in Schulkindergärten und für Schülerinnen und Schüler in der Regel der Schuljahre 1 bis 6 in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr zulässig. Über diesen Zeitraum hinaus könne eine zeitlich erweiterte Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden. Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohles erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

Der Schul- und Gesundheitsdezernent Herr Dr. Härdrich weist darauf hin: „Sollte eine dieser Voraussetzungen bei den Erziehungsberechtigten vorliegen, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Schulleitung in Verbindung, damit diese die Einzelheiten und das weitere Verfahren partnerschaftlich mit unserer Schulverwaltung abstimmen kann.“


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