Osnabrück. Die Stadt Osnabrück hat 24 Anträge für öffentliche Osterfeuer genehmigt. Darüber hinaus sind vier weitere öffentliche Osterfeuer genehmigungsfrei, da ausschließlich Kaminholz verwendet wird, wie die Verwaltung am Mittwoch mitteilte.
Kleine Lagerfeuer in Feuerschalen oder -körben auf privaten Grundstücken, bei denen Kaminholzscheite zum Einsatz kommen, sind ebenfalls genehmigungs- und anzeigefrei.
Für die genehmigten, öffentlich zugänglichen Osterfeuer gelten klare Regeln: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von höchstens vier Metern. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden, wobei der Astdurchmesser maximal 15 Zentimeter betragen darf.
Aus Tierschutzgründen muss das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen nochmals komplett umgeschichtet werden. Zu Gebäuden und Wäldern sind je nach genehmigter Brennplatzgröße Mindestabstände von bis zu 50 Metern einzuhalten, bei Einzelbäumen, Hecken und öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich 15 Meter.
Die Feuer dürfen nur abgebrannt werden, wenn die Windstärke dies zulässt und keine konkrete Waldbrandgefahr besteht.
Eine Liste und ein Lageplan der genehmigten, öffentlich zugänglichen Osterfeuer im Stadtgebiet sind auf der Internetseite geo.osnabrueck.de/osterfeuer zu finden. Polizei und Feuerwehr sind über die genehmigten Osterfeuer informiert.
Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen.
Stadt Osnabrück genehmigt 24 öffentliche Osterfeuer
Die Stadt Osnabrück hat 24 Anträge für öffentliche Osterfeuer genehmigt.
Feuerwehrmann (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur