Start des Corona-Sonderprogramms für Kultureinrichtungen

Bis zum 15.Juli können Anträge gestellt werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Am heutigen Dienstag startet das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine. Mit zunächst insgesamt 6 Millionen Euro möchte das Land Niedersachsen diesen helfen – von der Freiluftbühne bis hin zum Heimatverein. Antragsberechtigt sind die als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen, welche durch die Coronazeit in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind. Dies berichtet Büro von Landtagsabgeordnetem Alexander Saipa.


Die Förderung kann zum Beispiel für die Betriebskosten oder Mieten der Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Personalkosten können nicht gefördert werden. Wie funktioniert nun der Ablauf? Ein Antrag ist bis zum 15. Juli möglich. Förderanträge bis zu 8.000 Euro können direkt bei den Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Anträge, die über die 8.000 Euro hinaus gehen, werden bei dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt.

Die Landtagsabgeordneten Petra Emmerich- Kopatsch und Alexander Saipa meinen: „Vor allem kleine Kultureinrichtungen hatten in den letzten Wochen das Nachsehen. Die Kosten für die Aufrechterhaltung fielen nicht weg, Einnahmen blieben aber aus. Viele Kultureinrichtungen befinden sich dadurch am Rande der Existenz. Wir wünschen uns, dass unsere kulturelle Vielfalt in Niedersachsen erhalten bleiben kann und hoffen, dass das Sonderprogramm den Kulturschaffenden helfen wird.“