Statistikamt: Frauen auch bei Alterseinkünften schlechter gestellt

Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer - auch bei den Alterseinkünften.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden. Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer - auch bei den Alterseinkünften. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.


Nach den Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 bezogen Frauen, die 65 Jahre und älter waren, in Deutschland Alterseinkünfte in Höhe von 17.814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es 25.407 Euro brutto. Das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, lag damit bei 29,9 Prozent; die Einkünfte von Frauen waren damit durchschnittlich knapp ein Drittel niedriger als die von Männern. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge.

Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Die Ursachen für dieses Gefälle seien vielfältig, so das Bundesamt: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig. Ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten ist das Rentengefälle noch deutlich größer: Rund 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche.

Bei den Männern trifft dies auf gut fünf Prozent zu. Würden diese abgeleiteten Ansprüche, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiere ein noch höherer Gender Pension Gap von 42,6 Prozent, so die Behörde. Somit sei die geschlechtsspezifische Rentenlücke größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet würden. Aufgrund ihres geringeren Einkommens seien Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer.

So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2021 mit 20,9 Prozent höher aus als bei den gleichaltrigen Männern mit 17,5 Prozent. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Auch von Wohnkosten sind Frauen ab 65 Jahren stärker belastet. 15,4 Prozent der Frauen ab 65 Jahren lebten in Haushalten, die durch ihre Wohnkosten überbelastet sind.

Das heißt, dass diese Haushalte mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgaben. Bei Männern derselben Altersgruppe betrug dieser Anteil 11,0 Prozent. Bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ebenfalls ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten. Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen.

Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder, so das Bundesamt: 2021 gingen nach Ergebnissen des Mikrozensus 47,4 Prozent der erwerbstätigen Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren einer Teilzeittätigkeit nach, bei den gleichaltrigen Männern waren es dagegen 10,6 Prozent. Bei Erwerbstätigen, die mit Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, verstärkt sich dieser Unterschied: So betrug hier die Teilzeitquote bei Müttern 63,6 Prozent, bei Vätern lediglich 7,3 Prozent. Auch unterbrechen Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer. Beim Elterngeld beispielsweise betrug der Väteranteil 2021 lediglich 25,3 Prozent.

Gleichzeitig war die von Männern angestrebte Bezugsdauer mit durchschnittlich 3,7 Monaten deutlich kürzer als die von Frauen mit 14,6 Monaten, so das Statistische Bundesamt.


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