Stephan Weil: "Corona-Leine" muss gut begründet werden

Der Niedersächsische Ministerpräsident äußerte sich am Abend zu den neuen Beschlüssen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die neuen Regeln sollen zum Wochenende oder spätestens Montag in Kraft treten.

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Stephan Weil. Archivbild
Stephan Weil. Archivbild | Foto: André Ehlers

Hannover. Am heutigen Dienstagabend äußerte sich Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der heutigen Bund-Länder-Gespräche und den beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese müssten jetzt für Niedersachsen in einer Verordnung umgesetzt werden. Die werde möglicherweise schon zum Wochenende in Kraft treten, spätestens aber am Montag.


Insbesondere die sogenannte "Corona-Leine", die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer von Menschen in Hotspots mit einer Inzidenz von über 200, erfordere eine gute Begründung. Man habe seine Erfahrung mit der Rechtsprechung der Gerichte gemacht - etwa in Sachen Sperrstunde oder Böllerverbot. Ein einfacher Verweis auf einen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz reiche da nicht aus. Am besten wäre, in keinem der niedersächsischen Landkreise würde der Wert wieder über 200 steigen, so Weil. Allerdings seien die aktuellen Zahlen trügerisch. Die Auswirkungen der Feiertage und der Reiserückkehrer seien noch nicht ersichtlich. Auch die hochansteckende Virus-Mutation aus Großbritannien bereite große Sorge. "Es gibt keinen Grund, sich in Sicherheit zu wähnen, ganz im Gegenteil“, so Ministerpräsident Stephan Weil

Regeln für Schulen und Kitas


Für Niedersachsens Schulen solle gelten, dass in den Grundschulen ab dem 18. Januar Wechselunterricht durchgeführt werde, die weiterführenden Schulen sollen ins Homeschooling. Weitere Details folgen in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums. Kitas blieben geschlossen, eine Notversorgung von 50 Prozent sei vorgesehen. "Ich begrüße es, dass der Bund die Regelung des Kinderkrankengeldes rückwirkend ausweiten wird auf Fälle, in denen eine Betreuung der Kinder zu Hause erforderlich wird auf 10 zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage für Alleinerziehende“, so Weil in diesem Zusammenhang.


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