Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler in NRW hat sich erleichtert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 gezeigt und sieht darin auch klare Handlungsanweisungen für die NRW-Landespolitik. "Gut, dass das Bundesverfassungsgericht Kreditaufnahmen auf Vorrat und der Umwidmung von Notlagenkrediten - wie sie Ende letzten Jahres auch unsere Landesregierung ursprünglich geplant hatte - einen Riegel vorgeschoben hat", sagte der Vorsitzende Rik Steinheuer der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).
Die Entscheidung fördere eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik auch in NRW. "Das Unwesen ständig neuer Sondervermögen auch auf Landesebene sollte nun gestoppt werden. Denn Sondervermögen sind letztlich nichts Anderes als zusätzliche Kreditermächtigungen außerhalb des regulären Haushalts", kritisierte Steinheuer. "Die strengen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt habe, binden auch die Politik in NRW. Konkret folgt daraus auch, dass ein eindeutiger Veranlassungszusammenhang zwischen einer festgestellten Notsituation und den ergriffenen schuldenfinanzierten Krisenbewältigungsmaßnahmen gegeben sein muss", sagte er. "Bei den Corona-Schulden war das längst nicht immer der Fall."
Mit denen seien beispielsweise auch Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers oder die energetische Sanierung von Krankenhäusern finanziert worden, so der Chef des NRW-Steuerzahlerbunds. "Beim aktuellen schuldenfinanzierten Sondervermögen zur Bewältigung der Krisen in Folge des Ukraine-Krieges ist nun klar, dass so etwas nicht mehr geht."
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