Stormstraße: Bebauungsplan soll Spielhallen verhindern

von


Der „zentrale Versorgungsbereich Stormstraße“ soll mit einem Bebauungsplan vor Spielhallen und Wettbüros "geschützt" werden. Foto: Alexander Dontscheff
Der „zentrale Versorgungsbereich Stormstraße“ soll mit einem Bebauungsplan vor Spielhallen und Wettbüros "geschützt" werden. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Salzgitter. Zwischen Schillerstraße und Stormstraße liegt der „zentrale Versorgungsbereich Stormstraße“ mit Geschäftsflächen im Erdgeschossbereich und Wohnungen im Obergeschoss. Spielhallen und Wettbüros passen nach Ansicht der Stadt nicht dorthin. Dies soll nun mit einem neuen Bebauungsplan besiegelt werden.


Dieser wurde dem Stadtplanungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch präsentiert. Das Gremium sprach bei einer Gegenstimme eine Beschlussempfehlung aus. Die Entscheidung trifft der Rat.

"Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes mit maximal drei Vollgeschossen. Zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Stormstraße werden Nutzungen, die nicht der wohnortnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen dienen, wie zum Beispiel Spielhallen oder Wettbüros, ausgeschlossen. Zudem sind Wohnungen im Erdgeschoss nicht zulässig, um diesen Bereich für Geschäftsflächen zu sichern", heißt es in der Antragsbegründung.

Spielhallenbesitzer wollte Vergrößerung einklagen


Hintergrund ist, dass eine in der Stormstraße ansässige Spielhallebereits 2015 eine Bauvoranfrage auf Vergrößerung gestellt hatte. Dieses wurde mit der Verhängung einer Veränderungssperre (die einmal verlängert wurde) verhindert. Der Spielhallenbesitzer hatte dagegen, laut Verwaltung, vergeblich geklagt.

Mittlerweile hat die Stadt Salzgitterein Vergnügungsstättenkonzept aufgestellt. Demnach gehört die Stormstraße nicht zu den Positivflächen, wo Spielhallen und Wettbüros zulässig sind. Doch wie Stadtrat Michael Tacke auf Anfrage von Ausschussmitglied Marcel Bürger (Die Grünen) betonte, habe dasVergnügungsstättenkonzept selbst keine Rechtskraft. Ein entsprechendes Verbot müsse durch die Anpassung des jeweiligen Bebauungsplan erfolgen. Stimmt der Rat zu, wäre das in der Stormstraße bald der Fall.

Lesen Sie auch:


https://regionalsalzgitter.de/rat-beschliesst-stormstrasse-bleibt-vorerst-unveraendert/


mehr News aus der Region