Strafverfolgungsstatistik 2022: Zahl der Verurteilungen weiter rückläufig

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: "Die Zahlen zeigen, dass Niedersachsen in den vergangenen Jahren sicherer geworden ist."

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat am gestrigen Donnerstag in Hannover die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2022 vorgestellt. Wie bereits in den vergangenen Jahren zeige sich, dass die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen weiter zurückgeht.



Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Jahr 2022 mit 62.164 Verurteilungen insgesamt 310 Verurteilungen weniger (2021: 66.474). Im Zehn-Jahres-Vergleich wird dies noch deutlicher, hier sei ein Rückgang von fast 15 Prozent zu verbuchen. Die Zahl der Freisprüche ging im Jahresvergleich ebenfalls leicht zurück, sie sank von 2.585 auf 2.300.

Wie sicher ist Niedersachsen?


Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Die Zahlen zeigen, dass Niedersachsen in den vergangenen Jahren sicherer geworden ist. Dabei ist die gute Entwicklung des Jahres 2022 zwar zum Teil noch durch die pandemiebedingten Einschränkungen begründet - es gab in manchen Deliktsfeldern wie etwa beim Einbruchdiebstahl einfach weniger Gelegenheiten zur Tatbegehung. Eindeutig positiv zu bewerten ist aber, dass gerade die Taten, vor denen die Bevölkerung große Sorgen hat, wie etwa Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte, im Zehnjahresvergleich deutlich zurückgegangen sind. Dies ist auch ein Erfolg unserer konsequenten Strafverfolgung und der Ahndung der Straftaten."

Strafverfolgung in Zahlen


Einen traditionell deutlichen Unterschied gibe es zwischen den Geschlechtern: Vor den Strafgerichten werden nach wie vor ganz überwiegend Männer verurteilt. Von den 62.164 Verurteilten im Jahr 2022 waren 82,03 Prozent männlich.

86,51 Prozent der insgesamt verurteilten Personen wurden zu einer Geldstrafe verurteilt; in 8.243 Fällen wurden Freiheitsstrafen verhängt, wobei in 2.458 Fällen die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Anteil der Nichtdeutschen unter den Verurteilten beträgt 31,6 Prozent; vor zehn Jahren lag dieser Anteil noch bei knapp 17,2 Prozent.

Bei den Straftaten gegen das Leben (beispielsweise Mord, Totschlag) gab es im Jahr 2022 insgesamt 144 Verurteilungen - das sind 16 Verurteilungen mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Verurteilungen wegen Mordes ist mit 15 um 2 Verurteilungen im Vorjahr gestiegen. Allerdings sind die Verurteilungen wegen Totschlags im Jahr 2022 zurückgegangen. Hier gab es im vergangenen Jahr 36 Verurteilungen, im Jahr 2021 waren es 38. Beide Delikte stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang, da es eine Frage des Einzelfalls ist, ob durch eine Tat ein Mordmerkmal erfüllt wurde, so dass sich bei diesen beiden Delikten die Zu- und Abnahmen tendenziell die Waage halten.

Hier gibt es eine Besserung


Rückläufig waren die Verurteilungen wegen Beleidigung. Hier gab es in 2022 414 Verurteilungen weniger. Ebenfalls rückläufig sind die Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue; hier ist ein Rückgang von zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2021: 11.677 Verurteilungen, 2022: 10.286 Verurteilungen).

Auffällig sei auch der erneute Rückgang bei den Verurteilungen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls. Diese sind im Vergleich zum Jahr 2021 um 16 Verfahren auf 170 gesunken.

Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind im Jahr 2022 ebenfalls zurückgegangen. Gab es 2021 noch 5.545 Verurteilungen, lag die Zahl in 2022 bei noch 4.851. Das ist ein Rückgang von zwölf Prozent.

Hier gibt es Probleme


Einen leichten Anstieg gab bei den Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung. Im Vergleich zu 2021 war ein Anstieg von 510 Verurteilungen zu verzeichnen. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist die Zahl der Verurteilungen aber weiterhin gering (2012: 13.193 Verurteilungen, 2022: 8.683 Verurteilungen).

Ein langjähriger, stetiger Anstieg der Verurteilungen ist bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erkennen. Von 2012 (683) auf 2022 (974) beträgt die Zunahme der Verurteilungen 33,5 Prozent. Mehr Verurteilungen gab es mit 74 im Jahr 2022 wegen Vergewaltigung (2021: 67). Besonders deutlich ist der Anstieg bei den Verurteilungen wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften. Im Jahr 2021 waren es hier 297 Verurteilungen, im Jahr 2022 insgesamt 333.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Der weitere Anstieg bei den Verurteilungen im Bereich Kinderpornographie ist - leider - nicht überraschend. Die deutschen Ermittlungsbehörden erhalten vor allem aus den USA zunehmend Verdachtsmeldungen und Hinweise, die durch die Staatsanwaltschaft Hannover, bei der unsere Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften angesiedelt ist, konsequent aufgeklärt und verfolgt werden. Die Zentralstelle wurde im Jahr 2022 bereits durch zehn Personen personell verstärkt, damit diese Straftaten auch in Zukunft zeitnah und energisch verfolgt und bestraft werden können. Hinter jedem Fall von Kinderpornografie steht das traurige Schicksal eines Kindes, das zum Sexobjekt degradiert wurde. Jeder dieser Fälle ist einer zu viel. Wir müssen daher alles daransetzen, den Tätern das Handwerk zu legen und sie zur Rechenschaft zu ziehen."

Gewalt gegen Einsatzkräfte


Eine sich fortsetzende Entwicklung sind zudem tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte. Hier gab es zwar im Vergleich zu 2021 einen leichten Rückgang (2021: 701 Verurteilungen, 2022: 661 Verurteilungen). Die Entwicklung der letzten fünf Jahre zeigt aber eine immense Zunahme dieser Kriminalitätsform. Hierzu passt der Anstieg der Verurteilungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Zahl ist in 2022 erneut gestiegen; hier gab es insgesamt es 540 Verurteilungen.

Dr. Kathrin Wahlmann: „Hinter den zunehmenden Angriffen gegen Einsatzkräfte steht in den meisten Fällen eine gemeinschädliche, rechtsfeindliche Gesinnung - eine absolute Verachtung unseres Staates und unserer staatlichen Sicherungssysteme, die ja dem Schutz aller in unserem Land lebenden Menschen dienen. Dem trete ich klar entgegen. Wer die Hand schlägt, die ihm oder anderen helfen will, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Ich befürworte daher die Initiative der Bundesinnenministerin, die Mindeststrafe für Taten, bei denen Einsatzkräfte - etwa durch Vortäuschen eines Unglücksfalls - in einen Hinterhalt gelockt werden, um dann angegriffen zu werden, auf ein Jahr zu erhöhen. Polizei und Rettungskräfte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Ein Angriff auf sie ist ein Angriff auf unseren demokratischen Rechtsstaat."



Auf einem konstanten Niveau bleiben Straftaten im Straßenverkehr. Hier gab es im Jahr 2022 15.745 Verurteilungen, circa 4,5 Prozent mehr als in 2021 (15.074).

Informationen zur Strafverfolgungsstatistik


Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Strafgerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde, etwa gegen Auflagen und Weisungen, wegen Geringfügigkeit oder - dies betrifft die Mehrzahl der Einstellungen - weil kein hinreichender Tatverdacht bestand.


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