Streit eskalierte: 26-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Im vergangenen August soll es zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen sein. Nun muss sich einer der Männer vor Gericht verantworten. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Der Prozess am Landgericht Braunschweig wurde unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen geführt.
Der Prozess am Landgericht Braunschweig wurde unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen geführt. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Ab dem 17. Februar muss sich ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen.



Dem 26-jährigen Beschuldigten, der derzeit untergebracht ist, wird vorgeworfen im vergangenen August im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, einen Menschen zu töten. Vorangegangen waren offenbar Streitigkeiten.

Angeklagter soll Messer gezogen haben


Wie das Landgericht in seiner Prozessvorschau mitteilt, soll der spätere Geschädigte, ein 38-jähriger Mann, der in Begleitung eines 40-Jährigen gewesen sei, den Beschuldigten darauf angesprochen haben, dass dieser die Tür zum Laubengang nicht so fest zuschlagen soll. Der Beschuldigte soll hierauf aggressiv reagiert haben. Dann soll er ein mit sich geführtes Steakmesser gezogen und in Richtung des Halses des 38-Jährigen gestochen, aber nicht getroffen haben. Es sollen weitere Stichversuche erfolgt sein, die der Geschädigte jedoch abwenden konnte, indem er die Hand des Beschuldigten habe festhalten können.

Versuche, den Beschuldigten zu beruhigen, seien misslungen. Weitere Versuche zuzustechen, seien durch den Geschädigten und den 40-jährigen Zeugen verhindert worden. Nachdem alle Versuche, den Beschuldigten zu beruhigen, erfolglos verlaufen seien, soll der 40-Jährige das Messer des Beschuldigten unbrauchbar gemacht haben. Während dieser Zeit soll der Beschuldigte den Geschädigten erneut körperlich angegriffen haben. Dieser soll sich gewehrt haben.

Mann droht abzustürzen


Nach dieser körperlichen Auseinandersetzung soll sich der 38-Jährige zum Zeugen begeben. Der Beschuldigte soll ihm jedoch gefolgt sein und ihn versucht haben, über das Geländer und auf die darunterliegende etwa 6 bis 9 Meter tiefe Steintreppe zu schubsen, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass er sich hierbei tödliche Verletzungen zugezogen hätte, hoch gewesen sei. Der 38-Jährige, der bereits mit seinem Oberkörper und seinem Gesäß vollständig über dem Geländer gehangen habe und dessen Füße keinen Bodenkontakt mehr gehabt haben sollen, habe sich verzweifelt am Geländer festgehalten und um Hilfe geschrien.

Nur durch das schnelle Eingreifen des 40-jährigen Zeugen, der den Beschuldigten mit viel Kraftaufwand vom Geschädigten weggezogen habe, sei der drohende Absturz abgewendet worden. Der Geschädigte und der Zeuge hätten den Beschuldigten sodann bis zum Eintreffen der Polizei im Treppenhaus eingesperrt.

Angeklagter soll in Psychiatrie


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei und strebt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte das Urteil am 7. März fallen.

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