Streit um Handschuhe eskalierte: Messerstecher vor Gericht

Zu der Tat soll es 18. Dezember des vergangenen Jahres am Wolfenbütteler Ententeich gekommen sein.

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Symbolfoto | Foto: Jan Borner

Wolfenbüttel. Ab dem heutigen Montag muss sich ein 32-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Im wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.



Wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht, wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, einen Menschen zu töten. Zu der Tat soll es 18. Dezember des vergangenen Jahres am Wolfenbütteler Ententeich gekommen sein.

Streit um Handschuhe eskaliert


Demnach soll sich der Beschuldigte am Tattat mit drei Zeugen am Ententeich in Wolfenbüttel getroffen haben. Während des Treffens soll es dann zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten zu einem Streit gekommen sein. Das spätere Opfer soll dem Angeklagten unterstellt haben, dass er das von ihm mitgeführte Fahrrad gestohlen habe. Dann soll der Mann die von dem Beschuldigten auf dem Fahrrad abgelegten Handschuhe an sich genommen und diese nicht zurückgegeben haben. Wenig soll der 32-jährige Beschuldigte von dem Geschädigten erneut erfolglos die Rückgabe seiner Handschuhe verlangt haben. Der Angeklagte soll dann plötzlich ein Messer gezogen und mehrfach auf den Geschädigten eingestochen haben. Dabei soll sein Opfer lebensbedrohlich verletzt worden sein.

Einer der Zeugen, der im Vorfeld die angespannte Stimmung mitbekommen hatte, soll die Stichbewegungen des Beschuldigten gesehen und versucht haben die beiden Beteiligten zu trennen. Der Angeklagte soll dann auch auf den hinzukommenden Zeugen zweimal mit dem Messer eingestochen.

Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit infolge einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB gewesen sei und strebt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Paragraph 20 des Strafgesetzbuchs besagt: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.".

Der Prozess soll an insgesamt vier Verhandlungstagen geführt werden. Mit einem Urteil wäre demnach am 21. August zu rechnen.


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