Studie: Förder-Aus für Solar würde Gebäudestrom unrentabel machen

Sollte das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Aus der EEG-Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen kommen, könnten Gebäudestromprojekte in kleineren Mehrfamilienhäusern dadurch unrentabel werden.

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Solarzellen auf Hausdach (Archiv)
Solarzellen auf Hausdach (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Köln. Sollte das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Aus der EEG-Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen kommen, könnten Gebäudestromprojekte in kleineren Mehrfamilienhäusern dadurch unrentabel werden. Das geht aus einer Studie des Ökonomen Andreas Fischer und Ralph Henger vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Rahmen des Kopernikus-Projekts Ariadne des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten.


"Ein Aus der EEG-Einspeisevergütung ohne flankierende Maßnahmen, um den Gebäude- und Mieterstrom einfacher und attraktiver zu machen, würde den Hochlauf des Ausbaus abwürgen, bevor er richtig begonnen hat", sagte Henger den Funke-Zeitungen. Zugleich sprach er sich dafür aus, dass Stromtarife und die EEG-Einspeisevergütung in Zukunft dynamisiert werden sollten, um Anreize für eine netzdienliche Verbrauchs- und Einspeiseanpassungen vorzunehmen.

Die beiden IW-Forscher haben für ihre Studie verschiedene Modelle für Gebäudestrom und Mieterstrom berechnet. In einem Basisszenario, bei dem die Investitionskosten für eine 30-kWp-Photovoltaikanlage, Messtechnik und einen Batteriespeicher auf 62.500 Euro taxiert werden, der Strompreis bei 40 Cent und der Unterschied beim Preis zwischen Netz- und Photovoltaikstrom bei 2,5 Cent pro Kilowattstunde liegt, könnte derzeit eine Rendite (interner Zinsfuß) von 3,6 Prozent beim Mieterstrom und 1,4 Prozent beim Gebäudestrom erzielt werden. Beide Berechnungen beziehen sich auf eine 20-jährige Laufzeit der Anlage.

Würden die EEG-Vergütungssätze entfallen, sinke die Rendite im Mieterstrommodell auf 0,4 Prozent und werde beim Gebäudestrom mit minus 2,4 Prozent sogar negativ. Der Wegfall der Einspeisevergütung könnte vor allem kleinere Mehrfamilienhäuser betreffen, da es sich um kleinere Aufdachanlagen handelt, über die derzeit mit Blick auf die Förderung debattiert wird.

"Für ein typisches Mieterstromprojekt haben wir eine Rendite von 3,6 Prozent ermittelt. Ohne Einspeisevergütung läge die erwartete Rendite hingegen bei nur noch 0,4 Prozent, sodass sich Vermieter oder Eigentümer wohl gegen die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus entscheiden würden", erläuterte Henger.

Während beim Mieterstrom der Vermieter oder Eigentümer eine Vollversorgungspflicht hat, ist er davon beim Gebäudestrommodell entbunden. Für Mieter hat das den Nachteil, dass sie in der Regel zwei Stromverträge abschließen müssen.

Dabei könnten Mieter- und Gebäudestrommodelle in Deutschland einen wesentlichen Anteil zum Voranschreiten der Energiewende leisten, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Demnach gebe es ein Potenzial von 3,1 Millionen Mehrfamilien-Gebäuden mit 20,1 Millionen Wohnungen, auf denen Photovoltaik-Aufdachanlagen installiert werden könnten. Insgesamt könnten so 60,4 Gigawatt an Gesamtleistungen erzeugt werden - das würde 28,1 Prozent des gesamten Ausbauziels bis 2030 von 215 Gigawatt entsprechen.

Bisher konzentriere sich der Ausbau vor allem auf kleinere Dachanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäuser, schreiben die Ökonomen. Erhebliche Potenziale auf Mehrfamilienhäusern blieben dagegen ungenutzt. Ein Grund dafür sei, dass die Gebäude- und Mieterstromprojekte deutlich komplexer als klassische Photovoltaik-Dachanlagen seien. Es gebe zudem einen "erheblichen Kostenfaktor", der durch Anforderungen an Messtechnik, Abrechnung und Kundenbetreuung entstehe. Die maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren für Stromverträge erschwere zudem die Planungssicherheit für Investoren.

Die Einspeisevergütung ist laut der Studie zwar ein relevanter, aber nicht der wichtigste Part bei der Frage, wie wirtschaftlich ein solches Projekt ist. So sei vor allem entscheidend, wie viele Haushalte sich am Mieterstrommodell beteiligen würden. Im Basisszenario gehen die Forscher von einer Beteiligung von 75 Prozent aus, so könnte beim Mieterstrommodell eine Rendite von 3,6 Prozent erzielt werden. Unter idealen Bedingungen sei eine Rendite von bis zu 18,5 Prozent möglich.

"Die Renditen beim Mieterstrom liegen in den betrachteten Varianten zwischen 1,1 bis 3,6 Prozentpunkte höher als beim Gebäudestrom, da der Weiterverkauf von Netzstrom profitabel gestaltet werden kann und Mieterstromzuschlag gewährt wird", schreiben Fischer und Henger. Aber: Falle die Teilnahme am Mieterstrommodell nur gering aus, liege die Rentabilität teils unterhalb der wirtschaftlichen Schwelle, warnen die Autoren. Neben den Haushalten, die sich am Mieterstrommodell beteiligen, sei für die Rentabilität entscheidend, wie hoch die Anschaffungs- und Installationskosten der Photovoltaik-Anlage seien, ob Batteriespeicher installiert werden können und wie hoch der Stromverbrauch im Gebäude sei.

Um den Ausbau voranbringen zu können, müssten der Studie zufolge die Wechselprozesse bei den Netz- und Messstellenbetreibern standardisiert, vereinheitlicht und digitalisiert werden. Auch sei eine Widerspruchslösung empfehlenswert: Haushalte würden sich automatisch an einem Mieterstromprojekt beteiligen, wenn dieses angeboten werden würde, außer sie widersprechen aktiv. Zudem schlagen die Ökonomen vor, dass man die Regelungsansätze von Gebäude- und Mieterstrom zusammenlegen könnte, um die Komplexität zu verringern.

Auch der Eigentümerverband "Haus und Grund" sprach sich für einen Abbau von gesetzlichen Bestimmungen aus. "Die Vorschläge liegen auf dem Tisch: Im oder auf dem Haus erzeugter Ökostrom sollte künftig unbürokratisch von den Mietern genutzt werden können", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen. "Die Eigenversorgung der Mieter mit Ökostrom ist leicht möglich: Dafür müssen die regulatorischen Hürden fallen, sodass Vermieter diesen Teil des Stroms über die Betriebskosten mit ihren Mietern abrechnen können."

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