Region. Immer wieder sucht die Polizei via Fotos oder Phantomzeichnung nach mutmaßlichen Tätern. Bis jedoch ein Bild an die Öffentlichkeit gelangt, können Wochen oder gar Monate vergehen. Doch warum wartet man oftmals so lange mit derartigen Veröffentlichungen? regionalHeute.de hat bei der Polizei nachgefragt.
Die lange Zeit zwischen Tat und Veröffentlichung der Bilder wirft bei den regionalHeute.de-Lesern immer wieder die Frage auf, weshalb man so lange wartet und ob sich Zeugen nach einer längeren Zeit überhaupt noch an Vorfälle erinnern können.
Gericht muss Veröffentlichung genehmigen
Die Antwort hat Dirk Oppermann, Sprecher der Polizeiinspektion Braunschweig. Dieser erklärt, dass die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial, auf denen Täter zu erkennen sind, immer das letzte Mittel seien. Erst wenn vorherige Ermittlungen ergebnislos geblieben sind, werden solche Aufnahmen für die Veröffentlichung freigeben. Dabei könne die Polizeibehörde nicht eigenständig entscheiden, dass Fotos veröffentlicht werden. "Erst wenn wir keinen anderen Ansatz mehr haben, können wir bei Gericht beantragen, dass wir eine Öffentlichkeitsfahndung durchführen wollen. Das muss aber immer richterlich bestätigt werden. Wenn das dann genehmigt ist, tun wir das dann auch", so Oppermann.
Zeit ist ein unwesentlicher Faktor
Die Gefahr, dass dabei wichtige Hinweise verloren gehen oder die gesuchte Person längst über alle Berge ist, sehe man nicht zwangsläufig nach so langer Zeit. "Es hat ja keinen zeitlichen Einfluss. In erster Linie geht es uns darum, herauszufinden, ob jemand die gesuchte Person erkennt. Es geht dabei nicht konkret um Erinnerungen zu dem Vorfall", macht Oppermann deutlich. Zeit sei in diesem Fall irrelevant, da sich ein Täter auch schon nach wenigen Stunden oder Tagen vom Ort des Geschehens entfernt haben könnte.
Daten gesichert
Wurden Fotos oder Videos an Tatorten gemacht, werden diese Aufnahmen immer gesichert, sobald die Polizei von deren Existenz erfährt. Sie dienen dann in erster Linie als Beweismittel und können im Falle eines Verfahrens vor Gericht verwendet werden.
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