Telefonische Krankschreibung erneut verlängert - Bis März 2021

Der Arzt muss dafür am Telefon persönlich eine Diagnose stellen und sich vom Gesundheitszustand des Anrufers überzeugen. Nach den ersten sieben Tagen ist eine telefonische Verlängerung um weitere sieben Tage möglich.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung einer Pressemitteilung zufolge am gestrigen Donnerstag um weitere drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021.



Nach den ersten sieben Tagen ist eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage möglich. Mit der Verlängerung der Sonderregelung reagiere der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen Neuinfektionszahlen. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten sollen das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich für die Krankschreibung durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig sein könnte.


Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Missbrauch blieb aus


Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung war am 31. Mai außer Kraft gesetzt worden und ist nun seit Mitte Oktober wieder möglich. Besonders von Arbeitgeberseite wurde immer wieder die Sorge laut, dass die Regelung missbraucht werden könne. Krankenkassen können diesen Vorwurf jedoch nach eigenen Erhebungen bislang nicht bestätigen. "Die Menschen gehen sehr verantwortungsvoll mit der telefonischen Krankschreibung um. Die Befürchtung einiger Arbeitgeber, dass es dadurch zu einem dauernden Anstieg von Arbeitsunfähigkeiten kommt, hat sich nicht bestätigt", sagte Christian Bredl von der Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse dem "Wirtschaftskurier". Auch die DAK Gesundheit habe keinen signifikanten Anstieg der Krankmeldungen feststellen können. Der Krankenstand sei trotz der Regelung stabil geblieben.


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