Terror in Berlin: Hetze im Netz strafrechtlich relevant

von Nino Milizia


Von einem Leser wurde regionalHeute auf diesen Hass-Tweet aufmerksam gemacht. Foto: Nino Milizia | Foto: Nino Milizia

Region. Von einem Leser wurde regionalHeute.de auf einen Tweet aufmerksam gemacht, in dem mit dem Anschlag von Berlin sympathisiert wurde. Wir gingen daher der Frage nach, ab wann Äußerungen im Netz strafrechtlich von Belang werden.


"Ich habe mich heute beim Berliner Weihnachtsmarkt amüsiert," oder "Ich kann dazu nur klatschen". Dass das anonyme Internet mitunter hässliche Blüten tragen kann, ist seit längerem bekannt. Wenn jedoch Gewalt verherrlicht oder Volkshetze betrieben wird, ist auch das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein Leser sendete uns einen Screenshot mit besagten Tweets mit dem Zusatz: "Sowas sollte polizeilich verfolgt werden."

regionalHeute.de fragte daraufhin bei Andrea Haase, der Pressesprecherin der Polizeidirektion Braunschweig nach, ab wann Äußerungen im Netz Thema der Polizei werden: "Eine Strafverfolgung kann dann einsetzen, wenn Kommentare im Internet zu Gewalt aufrufen oder sie verherrlichen und von volksverhetzendem Inhalt sind. Die Polizei kann diese dann entfernen und Strafanzeige stellen."

Überwachungstools sollen im nächsten Jahr zum Einsatz kommen


Die Überwachung des Netzes sei bisher allerdings in einer Aufbauphase: "Wir sind derzeit noch auf Hinweise angewiesen. Ab dem nächsten Jahr werden wir jedoch auf Überwachungstools zurück greifen können, die uns das Aufspüren strafrechtlich relevanter Kommentare erleichtern werden." Dem uns zugespielten Tweet werde die Polizeidirektion Braunschweig nachgehen.


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