Themenwoche: Mobbing - Fallzahlen erfassen das Problem nicht

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Körperliche Gewalt ist nur eine von vielen strafrechtlichen Komponenten des Mobbings.
Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Körperliche Gewalt ist nur eine von vielen strafrechtlichen Komponenten des Mobbings. Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes | Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Braunschweig. Mobbing ist ein komplexes Problem, das strafrechtlich nur schwer zu fassen ist. Es sind eine Vielzahl an Delikten, die zusammenspielen. In den Kriminalstatistiken sucht man nach dem Thema daher vergebens.


"Reine Fallzahlen würden das Problem auch nicht erfassen", erklärt Polizeisprecher WolfgangKlages auf Anfrage von regionalHeute.de. "Das Thema ist in jedem Fall größer als es das Strafrecht darstellen kann."

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Pressesprecher Polizei Braunschweig, Wolfgang Klages. Foto: Polizei



Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, falsche Anschuldigung, Bedrohung, Erpressung, Nötigung, Körperverletzung, Nachstellung - all dies sind strafrechtlich relevante Delikte, die Teile des Mobbing sein können. Möglicherweise ist es manchem Mobber gar nicht bewusst, dass er wie es Wolfgang Klages formuliert "mitten in einer Straftat steckt".

Die Probleme beginnen schon damit, dass es keine allgemein anerkannte Definition von Mobbing gibt. Es ist vielmehr eine diffuse Mischung von Handlungen wie das fortgesetzte Schikanieren, Ausgrenzen oder in sonstiger Weise asozial Behandeln einer Person. Manch einer mag sich fragen, wo enden harmlose Streiche, wo beginnt organisiertes und strafrechtlich relevantes Mobbing? Für die Polizei ist die Sache klar: In wesentlich mehr Fällen als letztlich zur Anzeige kommen. "Die Opfer müssen sich bei uns melden und das tun viel zu wenige", klagt Ines Fricke, die bei der Polizei Braunschweig auch im Bereich Mobbing Präventionsarbeit leistet.

Kommt ein Fall zur Anklage, können durchaus drastische Strafen ausgesprochen werden. Auf einige der strafbaren Handlungen stehen bis zu fünf Jahre Haft. Auch ein zivilrechtliches Vorgehen und das Erstreiten von Schadenersatz ist möglich.

Morgen lesen sich, welche AuswirkungenMobbing für die Opfer haben kann und welche psychologischen Mechanismen dahinter stehen.

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