Tod einer 14-Jährigen: Urteil gegen Freund ist gesprochen

Ein Mädchen aus Braunschweig war im August 2024 an einer Überdosis Ecstasy gestorben. Ihr Freund war deswegen angeklagt. Und auch ein Dritter spielte offenbar eine wichtige Rolle.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Region. Im August 2024 sorgte der tragische Tod einer 14-Jährigen aus Braunschweig für Aufsehen. Das Mädchen war in einer Wohnung in Salzgitter-Bad an einer Überdosis Drogen gestorben. Ihr damaliger Freund musste sich dafür vor dem Landgericht Braunschweig verantworten, da er die Betäubungsmittel offenbar besorgt hatte. Nun ist ein Urteil gefallen.



Dem zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, sich zusammen mit einem weiteren 17-Jährigen und dem 14-jährigen Mädchen am 7. August 2024 in einer Wohnung getroffen zu haben, um Drogen zu nehmen. Laut Anklage sollten die beiden Jugendlichen dem Mädchen hochdosierte MDMA-Tabletten (Ecstasy) gegeben haben, ohne dass sie wusste, was sie da einnimmt. Eine Überdosis habe dann zum Tod des Teenagers geführt.

Das ist das Urteil


Der Angeklagte wurde nun zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen "leichtfertiger Verursachung des Todes durch Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch" in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, berichtet die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage. Zudem sei Haftbefehl erlassen worden. Der Angeklagte befinde sich also in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch zu dem zweiten damals 17-Jährigen gibt es Neuigkeiten. Dieser war zeitweise nicht auffindbar. Ende Januar 2026 sei er in anderer Sache festgenommen worden und befinde sich seither ebenfalls in Untersuchungshaft, berichtet Oberstaatsanwalt Christian Wolters. "Daraufhin haben wir Ende Januar auch gegen ihn Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig wegen des Verabreichens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge erhoben", so Wolters. Ein Haftbefehl folgte. Dem Ungar wird vorgeworfen, gemeinschaftlich Betäubungsmittel einem anderen verabreicht und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht zu haben.

So soll es sich abgespielt haben


Konkret bestehe der Verdacht, dass sich der Angeschuldigte am 7. August 2024 gegen 9:42 Uhr mit dem inzwischen Verurteilten und der später Verstorbenen an der Bushaltestelle „Am Scharenberg“ getroffen und sich alle drei Personen gemeinsam zur Wohnung des Angeschuldigten begeben hätten. Dort sollen im Laufe des Vormittags die beiden 17-Jährigen dem Mädchen einem gemeinsamen Tatplan entsprechend ohne ihre Kenntnis hochdosierte Tabletten MDMA verabreicht haben, sodass in ihrem Blut später eine Konzentration von 1920 Nanogramm pro Milliliter nachgewiesen werden konnte.

Die Überdosierung führte bei der 14-Jährigen zu einem körperlichen Ausnahmezustand,. Um 12:04 Uhr setzte der Angeschuldigte schließlich einen Notruf ab. Das Mädchen wurde gegen 12:15 Uhr auf einem schweißdurchnässten Sofa krampfend und überhitzt aufgefunden. Nach Anforderung des Notarztes und Verbringung in den Krankenwagen wurde um 12:30 Uhr mit der Reanimation begonnen, die um 13:40 Uhr erfolglos beendet und der Tod der Jugendlichen festgestellt wurde.

Keine Erfahrungen mit der Droge


Laut der toxikologischen Untersuchung verstarb das Mädchen an einer MDMA-Intoxikation. Dem Angeschuldigten und dem bereits Verurteilten sei bewusst gewesen, dass es sich bei den verabreichten Tabletten um hochdosiertes MDMA handelte und die 14-Jährige keine Erfahrungen mit dieser Droge hatte. Beide hätten erkennen können, dass die Verabreichung einer derart hohen Dosis geeignet sei, den Tod eines Menschen durch Intoxikation zu verursachen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

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