Treffen mit bis zu zehn Personen erlaubt - Das sind die Lockerungen ab Montag

Was sich ab Montag ändert - und was nicht.

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Auch Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit ist mit den neuen Regeln wieder erlaubt - mit bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. (Symbolbild)
Auch Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit ist mit den neuen Regeln wieder erlaubt - mit bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. In Niedersachsen können sich ab Montag bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Dies gab die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder, bei der Landespressekonferenz in Hannover bekannt. In der fünften und letzten Phase des Niedersächsischen Stufenplanes stehen neben weiteren Lockerungen die Öffnung von Kinos, Theatern sowie Indoor- und Outdoor-Freizeiteinrichtungen.


Auch Picknicken und Grillen ist in der Öffentlichkeit mit bis zu zehn Personen damit wieder zulässig. Die Zehn-Personen-Regel ist ein roter Faden, der sich durch die gesamte Neufassung der Corona-Verordnung zieht. Zusätzlich zur Novelle, dass die Regelung der 80-prozentigen Belegung in Hotels und anderen Herbergen ab Montag vollständig entfällt, dürfen auch Busreisen wieder angeboten werden. Die Zehn-Personen-Regel führt hier dazu, dass die Busse wieder mit mehr Teilnehmenden besetzt werden dürfen. Gruppenreisen für Kinder und Jugendliche sollen mit bis zu 16 Personen wieder durchgeführt werden können.

Shoppen ohne Einkaufswagen: Bisher mussten Ladenbesitzer darauf achten, dass nicht mehr als eine Person auf zehn Quadratmetern Ladenfläche ein Geschäft betritt. Diese Regelung fällt zu Montag komplett weg. Da die meisten Geschäfte dies mit dem Abzählen von Einkaufswagen geregelt haben, dürfte das Bild der Horden im Gang abgestellter Einkaufswagen nun bald wieder der Vergangenheit angehören.

Hier ändert sich nichts


Es gilt weiterhin die Maßgabe, Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Dies stellte Schröder im Laufe der Landespressekonferenz eindeutig klar. Auch eine Alltagsmaske müsse weiterhin in den Einrichtungen getragen werden, wo es auch bisher der Fall war. Unabhängig von den Lockerungen bei der Gruppengröße in der Öffentlichkeit müsse weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen eingehalten werden.

Kultur und Freizeit


Vereine und andere Institutionen dürfen wieder Mitgliederversammlungen abhalten, wobei die Abstands- und Hygieneregeln jedoch weiterhin Beachtung finden müssten. Kinos und Theater dürfen ebenfalls unter den geltenden Beschränkungen für Veranstaltungen im Innenbereich wieder öffnen.

Hier gilt eine Tragepflicht von Masken während des gesamten Aufenthaltes in den entsprechenden Räumlichkeiten. Für ein vorhandenes gastronomisches Angebot gelten die bisher gültigen Regeln, nach denen nach dem die Mund-Nasen-Bedeckung zum Verzehr abgenommen werden kann. In allen Fällen sind die Veranstalter und Betreiber verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen. Neu ist auch im gastronomischen Bereich, dass nicht wie bisher zwei Hausstände an einem Tisch speisen dürfen, sondern ebenfalls bis zu zehn Personen.

Blaskapellen und Chöre dürfen wieder proben, solange das im Freien stattfindet. Bislang war hierfür nur Einzelunterricht erlaubt.

Verbot von Großveranstaltungen verlängert


Ab dem 31. August sollen dann auch Messen unter Auflagen wieder ermöglicht werden können. Das bisherige Verbot von Großveranstaltungen wie Festivals, Schützen- und Volksfesten sowie Festivals wurde bis zum 31. Oktober verlängert. Als Grund für diese Unterscheidung nennt Schröder die Tatsache, dass sich auf Messeveranstaltungen Abstand und Hygienevorschriften, sowie die Erfassung der Kontaktdaten leichter umsetzen ließen als auf anderen Großveranstaltungen.

Sportunterricht an Schulen und Kitas im Regelbetrieb


Ab dem kommenden Montag könne an allen Schulen unter Auflagen wieder Sportunterricht stattfinden. Über besondere Erleichterungen im Hinblick auf die Kinderbetreuung dürften sich alle Eltern freuen: "Der Kitabereich wird im eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet werden", kündigt Schröder an. Es werde Erleichterungen für die Kita-Betreiber geben, damit dies auch umgesetzt werden könne. Es gelten in den Kitas aber weiterhin strikte Hygieneregeln. Die einzelnen Gruppen dürften sich nicht vermischen. Das Außengelände der Kita könne je nach Größe gemeinsam genutzt werden, sofern eine Trennung der Gruppen gewährleistet werden kann.

Genau richtig für den kommenden Abschluss des Schuljahres zu den Sommerferien sollen auch Abschlussfeiern und Zeugnisübergaben unter den bekannten Hygieneregeln wieder möglich sein.

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Lockerungen für den Sport


Die neue Verordnung unterscheidet zwischen dem Profisport und dem sogenannten Breitensport insofern, als im Profisport weiterhin keinerlei Zuschauer zugelassen sind. Schröder deutet im Laufe der Pressekonferenz jedoch an, dass es hier möglicherweise noch zu einer Sonderregelung kommen könnte - ein Lichtblick für unzählige Fußballfans, für die der Besuch ihres Heimatstadions beinahe zum Ritual geworden ist.

Im Breitensport ist eine Zuschauerzahl von 50 Personen zulässig, die aber, sofern der Abstand gewahrt werden könne, auch erweiterbar ist. Die Höchstgrenze für Zuschauer beträgt 250. Hier müssten jedoch die Kontaktdaten der Zuschauenden festgestellt und die Ansteckungsgefahr durch besondere Hygienemaßnahmen minimiert werden. Denkbar wäre hier beispielsweise das Zuschauen im Sitzen.

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Der Stufenplan ist am Ende


Mit dem fünften und letzten Schritt ist der Niedersächsische Stufenplan mit den Lockerungen zum Montag abgeschlossen. Wie geht es jetzt weiter? Claudia Schröder erklärt, dass die derzeit geltende Verordnung mit Ausnahme der Regeln für Veranstaltungen am 5. Juli auslaufe. Folgen soll eine neue Verordnung mit weniger Einzelmaßnahmen und eingängigeren, allgemein gehaltenen Regeln: "Es soll für alle Beteiligten noch einmal transparenter werden. Das ist das Ziel für die Zukunft."


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