Trotz geringer Inzidenz: Maskenpflicht in Helmstedt bleibt vorerst bestehen

Nicht nur in den weiterführenden Schulen bleibt die Maskenpflicht bestehen, auch in den Fußgängerzonen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen im Landkreis Helmstedt bleibt unabhängig vom Corona-Inzidenzwert bis zu den Weihnachtsferien bestehen. Gleiches gilt für die Pflicht zum Tragen von Mund- Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen in der Kreisstadt Helmstedt. Dies teilt der Landkreis Helmstedt mit.


Im Zuge der steigenden Corona-Infektionszahlen hätte der Landkreis Helmstedt im zeitlichen Gleichklang mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung die entsprechenden Verschärfungen per Allgemeinverfügung bis zum 20. Dezember verlängert. In der Spitze habe der Inzidenzwert im Landkreis Helmstedt am 22. November bei 97,5 gelegen. Dies habe insbesondere das Corona-Nachverfolgungsteam in erhebliche Schwierigkeiten, die Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Immer wieder wären Schulen und Kindertagesstätten von Corona-Fällen und Quarantänemaßmahmen betroffen. Es hätten einzelne Klassen oder Jahrgänge nach Hause geschickt oder ganze Schulen geschlossen werden müssen.

Inzwischen sei der Inzidenzwert in den letzten Tagen auf Werte um die 20 gesunken. „Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung“, konstatiert Landrat Gerhard Radeck. „Wir liegen damit in Niedersachsen und bundesweit derzeit mit bei den besten Landkreisen.“ Die Hygienefachkräfte im Gesundheitsamt rechnen die Erfolge im Infektionsgeschehen nicht zuletzt den getroffenen Maßnahmen – auch der Maskenpflicht in den Schulen – zu. „Daher hat sich der Krisenstab entschieden, trotz der gesunkenen Infektionszahlen an dieser Regelung festzuhalten“, so Radeck weiter. Dies erfolge in Abstimmung mit den weiterführenden Schulen im Landkreis, die dieses Vorgehen im Wesentlichen begrüßen würden. Die Schulen würden in der Regel die wiederholten Quarantänemaßnahmen oder ein drohendes Szenario B mit halben Klassen als erhebliche Störung des Unterrichtsbetriebes werten. Demgegenüber werde die Maskenpflicht im Unterricht als das geringere Übel angesehen.

„Auch muss berücksichtigt werden, dass der Landkreis Helmstedt in Bezug auf das Infektionsgeschehen keine Insel ist“, erklärt Radeck. „Jederzeit können die Infektionen auch von den kommunalen Nachbarn wieder in den Landkreis herüberschwappen.“ Bei der Bewertung der Situation dürfe daher nicht allein der Inzidenzwert im Kreisgebiet berücksichtigt werden. Regelungen, die sich allein am tagesaktuellen schwankenden Inzidenzwert ausrichten, seien nicht vermittelbar. „Montag Maskenpflicht, Dienstag nicht, Mittwoch wieder Maskenpflicht – das kann es nicht sein“, so Radeck. Wichtig sei es wegen der beabsichtigten Lockerungen auf Landesebene für die Feiertage, dass die Zahlen im Landkreis auf einer niedrigen Basis blieben.

Für die Zeit nach den Weihnachtsferien werde die Situation neu bewertet. „Natürlich ist die Maske lästig, nicht nur während des Schulunterrichts“, führt Radeck weiter aus. Auch wenn es unterschiedliche medizinische und pädagogische Meinungen gebe, halte der Großteil der Mediziner und Pädagogen die vorübergehende Maskenpflicht für zumutbar und keineswegs schädlich. „Es ist jetzt eine schwierige Zeit, die wir alle gemeinsam durchstehen müssen“, appelliert Radeck. „Aber es wird auch bald wieder eine bessere Zeit geben – ohne Einschränkungen“.


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