Tübinger Oberbürgermeister Palmer beklagt Verrohung im Netz

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer sieht einen Grund für eine zunehmende Verrohung der Gesellschaft in sozialen Medien.

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Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Tübingen. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer sieht einen Grund für eine zunehmende Verrohung der Gesellschaft in sozialen Medien. "Die sozialen Medien erlauben es, aus dem Schutz der Anonymität als Heckenschütze Attacken zu reiten", sagte der ehemalige Grünen-Politiker dem TV-Sender "Welt" am Donnerstag. "Da wird auch eskaliert."


Man befinde sich in der eigenen Blase. "Es gibt keinen Anstand mehr", so Palmer. "Wir haben da eine Polarisierung der Gesellschaft, wo Leute politisch Andersdenkende als Feinde betrachten und entsprechend behandeln. Und das tut der Demokratie bestimmt nicht gut."

Zu den Attacken gegen Politiker in den vergangenen Wochen sagte der Tübinger Bürgermeister, der beginnende Europawahlkampf biete "sozusagen die erste Gelegenheit, Politiker auf der Straße zu erwischen nach diesen eskalierenden Ereignissen insbesondere auch mit der AfD und auf der anderen Seite mit dem Angriff auf Israel". Der Respekt vor Menschen, die Politiker sind, nehme ab, und die Bereitschaft gewalttätig zu werden, nehme zu.

Palmer forderte härtere Strafen. "Wer sich für die Gemeinschaft einsetzt und ein öffentliches Amt anstrebt, der hat besonderen Schutz des Staates verdient. Denn wenn das niemand mehr macht, dann ist die Demokratie am Ende", sagte er. Das gelte genauso, "wenn es keine Feuerwehrleute, keine Rettungssanitäter und keine Polizisten mehr gibt". Diese Personengruppen müssten in einen verbesserten Schutz einbezogen werden. "Wer Helfer, Retter, Sicherheitsleute attackiert, der muss von vornherein die Härte des Gesetzes fürchten."

Palmer sprach sich auch für einen Schutz von AfD-Politikern aus. "Ein AfD-Politiker hat genau den gleichen Schutz vor körperlicher Gewalt verdient wie ein Grüner", sagte er. In der AfD gebe es "eindeutig erhebliche Anteile von Rechtsextremen". Und die Partei grenze gezielt Menschen aus. Aber einen Teil der Anliegen der AfD könne man seiner Ansicht nach "nicht einfach wegwischen", so Palmer.

"Sicherheit im öffentlichen Raum, auch den Schutz vor Überfremdung. Das dürfen Menschen so empfinden. Das ist nicht verboten, ist auch nicht illegitim, dass man sagt, wir möchten Zuwanderung begrenzen, steuern und kontrollieren", sagte der Tübinger Oberbürgermeister. "Aber Björn Höcke benutzt eindeutig Nazijargon. Und da ist für mich einfach Schluss."

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seiner Urteilsbegründung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz festgestellt, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen gerichtet sind. Es bestehe der begründete Verdacht, dass ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel verfolgt, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist, so das Gericht.


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