Über sechs Kilo Kokain - Wolfsburger Drogendealer steht vor Gericht

Der Mann habe mit zwei Frauen zusammengearbeitet, denen gesondert der Prozess gemacht wird.

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(Symbolbild) | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg / Braunschweig. Am heutigen Montag um neun Uhr beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen 44-jährigen mutmaßlichen Drogenhändler. Ihm wird der unerlaubte Handel mit Betäubungsmittel in 11 Fällen, in dreien als Mitglied einer Bande, vorgeworfen. In der Zeit von zwischen August 2018 und Dezember 2019 soll der Angeklagte in Wolfsburg insgesamt 6,1 Kilogramm Kokain verkauft haben. Der Gesamterlös aus diesem Geschäft: 361.877,60 Euro.


Im Jahr 2018 habe sich der Angeklagte fünfmal von einer Frau mit dem Auto abholen lassen und habe sich anschließend mit einem Lieferanten in Hamburg getroffen. Sowohl die Frau, als auch die Hamburger Lieferanten konnten dingfest gemacht werden. Sie erwartet ebenfalls ein Prozess.

Von dem Lieferanten habe der Angeklagte jeweils etwa 200 Gramm Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 88,4 Prozent (etwa 176 Gramm) erworben. Der Kaufpreis habe 60 Euro pro Gramm betragen. Nach dem Transport der Ware nach Wolfsburg sei das Kokain von dem Angeklagten und der Fahrerin gestreckt worden. Das Kokain sei abgepackt worden und zu einem gewinnbringenden Preis zwischen 60 Euro (je gestreckten Gramm Kokain) und 90 Euro (ungestreckt) an Abnehmer aus dem Raum Wolfsburg weiterverkauft worden. Für die Fahrdienste nach Hamburg habe der Angeklagte seine Fahrerin mit 300 Euro entlohnt. Im Februar, April und Juni 2019 sei es zu weiteren Fahrten und Kokain-Einkäufen in Hamburg gekommen. Im Juni 2019 sei eine weitere, den Behörden ebenfalls bekannte weibliche Person an dem Weiterverkauf beteiligt gewesen und habe vorgefertigte „Bömbchen“ zu einem Preis von 70 Euro pro Gramm veräußert.

Ein organisiertes Vorgehen


Nach seiner Urlaubsrückkehr im Juli 2019 habe sich der Angeklagte mit den beiden weiblichen Beschuldigten dauerhaft zusammengeschlossen um das Kokain gewinnbringend im Raum Wolfsburg in fester Aufgaben- und Arbeitsteilung weiterzuverkaufen. Während der Angeklagte als Kopf der Bande für die Kokainbeschaffung zuständig gewesen sei, habe die eine Fahrerin Kurierdienste getätigt und die andere Frau sei für den Weiterverkauf an Kunden in Wolfsburg zuständig gewesen.


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