Unfaires Bürgergeld? Immer noch harte Strafen für Arbeitslose

Eigentlich sollte das Hartz IV-Sanktionssystem abgeschafft werden, doch auch das Bürgergeld sieht weiterhin harte Strafen vor - dies kritisiert die Gewerkschaft Verdi.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay; Agentur für Arbeit, Jobcenter

Region. Die Einführung des Bürgergeldes, das Hartz-IV-Leistungen ablöste, wurde am 1. Januar 2023 wirksam. Es gibt nun großzügigere Zuverdienstregeln und eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 50 Euro pro Monat für Erwachsene. Ab dem 1. Juli 2023 sind nun weitere Änderungen in Kraft getreten, die darauf abzielen, Erwerbslose zur Annahme von Bildungsangeboten zu motivieren. Es werden auch Weiterbildungen mit Erfolgsprämien unterstützt, und das Qualifikationsniveau soll angehoben werden. Doch ein Hartz IV-Erbe bleibt bestehen.



CDU und CSU hätten gegen die Pläne der Ampel-Koalition durchgedrückt, dass weiterhin von Anfang an Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt werden können, wenn sie ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Die Karenzzeit für Ersparnisse wurde von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert diese Änderungen als Bestrafungs- und Sanktionssystem, das das Bürgergeld eigentlich ablösen sollte.

„Die von den Unionsparteien durchgesetzten Änderungen beim geplanten Bürgergeld bedeuten einen schlechten Kompromiss zu Lasten der Menschen, die Hilfe und positive Begleitung statt Bestrafung brauchen, um ihre Arbeitslosigkeit zu überwinden“, sagte der Verdi-Bundesvorsitzende Frank Werneke. „Damit lebt das Bestrafungs- und Sanktionssystem Hartz IV, das die rot-grün-gelbe Bundesregierung ablösen wollte, fast unverändert weiter.“

Die Gewerkschaft Verdi sieht jedoch auch positive Aspekte, wie die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und die Förderung der Fortbildung. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich des ausreichenden Personals in den Jobcentern.

Wichtig sei, dass ausreichend Personal zur Verfügung stehe und dieses auch genügend Zeit habe, damit der Wechsel von Sanktionen und Druck durch Eingliederungsvereinbarungen hin zu Motivation und Vertrauen auch gelingen kann. „Das ohnehin schon belastete Personal in den Jobcentern wird einen guten Paradigmenwechsel erreichen, wenn rechtzeitig eine andere Personalausstattung eingeplant wird“, heißt es in einer Stellungnahme der Verdi.

Zu wenig Geld?


Das Bürgergeld gilt für Personen, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben. Es gibt bestimmte Voraussetzungen für den Bezug, darunter das Mindestalter von 15 Jahren und die Möglichkeit, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Das Bürgergeld setzt sich aus Regelleistungen, Mehrbedarfssätzen, Unterkunftskosten und anderen Bestandteilen zusammen. Die Zahlungen wurden angepasst und die Schonbeträge für Vermögen erhöht.

Zum 1. Januar 2023 sind die Änderungen in Kraft getreten, einschließlich des Schutzes von Wohnung und Vermögen während einer Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs. Die Altersvorsorge und das selbst genutzte Wohneigentum sollen dadurch besser geschützt werden. Es gibt auch höhere Schonbeträge für Vermögen bei längerem Bezug des Bürgergeldes.

Die Regelsätze des Bürgergeldes wurden angehoben, aber Verdi hält die Erhöhung immer noch für unzureichend und fordert eine vollständige Neuberechnung. Die Gewerkschaft fordert auch eine eigenständige Existenzsicherung und eine Berücksichtigung der individuellen Ansprüche bei Bedarfsgemeinschaften.


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