Unionsfraktion plant Sondersitzung zum Wahlrecht

Die Führung von CDU und CSU im Bundestag will mit einer Sondersitzung der Fraktion auf das Karlsruher Urteil zum neuen Wahlrecht reagieren. Wie die "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) berichtet, hat Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) in einem Schreiben dazu für den 30. Juli eingeladen, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verkündet wird.

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Logo der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Führung von CDU und CSU im Bundestag will mit einer Sondersitzung der Fraktion auf das Karlsruher Urteil zum neuen Wahlrecht reagieren.


Wie die "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) berichtet, hat Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) in einem Schreiben dazu für den 30. Juli eingeladen, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verkündet wird. Angesichts der parlamentarischen Sommerpause soll das Treffen im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden.

Karlsruhe wird dann über die Klagen von CDU/CSU, der bayerischen Staatsregierung und der Linken entscheiden. Sie sehen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien durch das neue Wahlrecht der Ampelkoalition verletzt.

Wie die "Rheinische Post" weiter schreibt, plant die Union bislang keine Sondersitzung der Bundestagsfraktion zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Haushalt 2025. Zunächst wolle man die Beratungen des Haushaltsausschusses dazu am Mittwoch abwarten, hieß es aus Unionskreisen.


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