Braunschweig / Wolfsburg. Mit Beschluss vom heutigen Dienstag hat die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts das Hauptverfahren gegen vier ehemalige VW-Manager und Vorstandsmitglieder eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Vergütung mehrerer VW-Betriebsratsmitglieder zugelassen. Bereits im November 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen die Ex-Manager erhoben (regionalHeute.de berichtete). Den Angeklagten wird zur Last gelegt, dass sie widerrechtlich dafür gesorgt hätten, dass Gehälter und Boni an Betriebsratsmitglieder ausgezahlt worden wären, zum Nachteil des Konzerns. VW sei dadurch ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden. Dies berichtet das Landgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Die Eröffnung des Verfahrens sei entsprechend den Anklagevorwürfen erfolgt. Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Untreue oder Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil des Volkswagenkonzerns.
Die Angeklagten sollen mitverantwortlich für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen an die Betriebsratsmitglieder gewesen sein. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 29 mutmaßliche Untreuestraftaten, wobei die Angeklagten an diesen in unterschiedlichem Umfang beteiligt gewesen sein sollen. Die Festlegung der Vergütung und der Boni soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Volkswagenkonzern durch die Zahlung überhöhter Gehälter und Boni an insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder in dem Zeitraum von Mai 2011 bis Mai 2016 ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sein dürfte.
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