Region. Das Unwetter hat die Region am Freitag hart getroffen. Viele Bäume stürzten um, Dächer wurden abgedeckt. Doch wann übernimmt die Versicherung den Schaden? Aus gegebenem Anlass finden Sie im Folgenden noch einmal unser Service-Thema zu diesem Bereich. Die Öffentliche Versicherung Braunschweig hatte dazu in der Vergangenheit bereits Stellung genommen.
Stellt sich zu Anfang die Frage, welche Unwetterschäden sind wie versichert? Was muss ich tun, wenn beispielsweise das Dach teilweise abgedeckt ist oder ein Baum auf meinem Auto gelandet ist? Die Öffentlich sagt: "Sobald ein Sturm vorliegt (also mindestens Windstärke 8 beziehungsweise eine Windgeschwindigkeit von 62 km/h), hat der Kunde vollen Versicherungsschutz für alle Sturmschäden, was auch das abgedeckte Dach mit einschließt. Das betrifft die Wohngebäude-, die Hausrat- sowie die Teil- beziehungsweise Vollkasko-Kfz-Versicherung – bei einer Wohngebäudeversicherung muss Sturm dabei explizit versichert sein (was allerdings auf die meisten Verträge zutrifft). Weil es sich bei Sturmschäden um eine höhere Gewalt handelt, bekommt der Kunde seinen Schaden auf jeden Fall erstattet, beispielsweise auch bei einem durch die Luft gewirbelten Baum, der einen Schaden an einem parkenden Auto verursacht. Da aktuell nicht nur Sturm, sondern auch Starkregen eine Rolle spielt, folgender Hinweis: Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau sind – im Gegensatz zu Hagel- beziehungsweise Sturmschäden – nur dann abgedeckt, wenn die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung zusätzlich eine Elementarschadenversicherung beinhaltet. Daher sollten nicht nur Hausbesitzer nachschauen, ob ihre Verträge diesen zusätzlichen Schutz beinhalten.“ Betroffene sollten sich umgehend bei ihrer Versicherung melden und die Schäden anzeigen.
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