"Unwürdig für diese Stadt": Försterling reagiert auf Wohnungsgenossenschaft


Försterling äußert scharfe Kritik an das Verhalten der Gemeinnützige Wohnstätten eG. Foto: Privat
Försterling äußert scharfe Kritik an das Verhalten der Gemeinnützige Wohnstätten eG. Foto: Privat | Foto: Privat



Wolfenbüttel. Scharfe Kritik kam nun auf Seiten des FDP-Politikers Björn Försterling auf, der die Entscheidung der Gemeinnützige Wohnstätten eG, keine Flüchtlinge in den freistehenden Wohnungen aufzunehmen, als "unmenschlich" und "unwürdig" für diese Stadt bezeichnet. Der nachstehende Bericht wird von RegionalWolfenbüttel.de unkommentiert und ungekürzt veröffentlicht.



Der Wolfenbütteler FDP-Politiker Björn Försterling kritisiert das Verhalten der Gemeinnützige Wohnstätten eG scharf. „Dass die Genossenschaft sich dagegen sperrt, Flüchtlinge in ihren freistehenden Wohnungen unterzubringen, ist unmenschlich, unwürdig und passt nicht in diese Stadt“, sagt er.

Kürzlich war bekannt geworden, dass die Stadt Wolfenbüttel seit längerem vergeblich versucht, sich mit der Gemeinnützige Wohnstätten eG über die Unterbringung von Asylbewerbern in deren Wohnungen zu einigen. „Die Verweigerungshaltung ist mir völlig unverständlich“, meint Försterling. Die Gemeinschaftsunterkunft an der Langen Straße fasst 220 Menschen, in diesem Jahr sollen aber noch rund 240 Flüchtlinge in Wolfenbüttel ankommen.
Dass die Stadtverwaltung nun mit dem Gedanken spielt, selbst als Mieter aufzutreten und Flüchtlinge in den von ihr angemieteten Wohnungen unterzubringen, hält der Freidemokrat für sinnvoll. „Es ist normal, dass die Stadt als Mieter auftritt. Das schafft auch Sicherheit für die Gemeinnützige“, sagt er. Ein wirtschaftliches Risiko gehe die Genossenschaft dadurch nicht ein – im Gegenteil. „Dass sie dennoch nicht vermieten will, kann ich mir nur so erklären: Flüchtlinge sind dort nicht erwünscht.“ Bevor im Winter Menschen in Zelten wohnen müssten oder man in Kauf nehme, die Gemeinschaftsunterkunft überzubelegen, „wäre es richtig, die Wohnungen unter Anwendung des Zwangs anzumieten“, findet Försterling. Auch dann müsse die Gemeinnützige Wohnstätten eG keinen wirtschaftlichen Schaden fürchten. „Der Vorstand der Gemeinnützigen muss sich darum jetzt die Frage gefallen lassen, warum er durch die Vermietung nicht das ihm anvertraute Vermögen der Genossenschaft mehren will, sondern freiwillig auf Mieteinnahmen verzichtet.“





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